Für die Absolventen/innen der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit (B.A.) der Hochschulen in Berlin ist kein Anerkennungsjahr erforderlich.
Allerdings gibt es in anderen Bundesländern noch das Erfordernis, ein Anerkennungsjahr in einer Behörde zu absolvieren.
Haben Sie Interesse, Ihr Anerkennungsjahr im Jugendamt zu absolvieren, dann senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen möglichst sechs Monate vor dem geplanten Beginn Ihres Anerkennungsjahres per Mail an jugendamt-karriere@ba-sz.berlin.de.
Wir benötigen von Ihnen:
- Bewerbungsschreiben (inklusive Zeitraum)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Fotokopien des Schulabgangszeugnisses
- Nachweis über bisherige Studienleistungen
- aktuelle Studienbescheinigung
- Praktikumsordnung
Bitte beachten Sie, dass für ein Anerkennungsjahr im öffentlichen Dienst ein erweitertes Führungszeugnis von Ihnen erforderlich ist.
Eine gesonderte Ausschreibung von Plätzen für das Anerkennungsjahr erfolgt nicht. Einsatzmöglichkeiten werden jeweils individuell geprüft.
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Fischer, Telefon 030 / 90299 – 1221