Bezirklicher Integrationsfonds Steglitz-Zehlendorf 2022: Antragstellung für Kleinprojekte bis zu 5.000,00 € ab jetzt möglich

Pressemitteilung vom 29.07.2022

Nach der Verabschiedung des Berliner Haushaltsgesetzes stehen dem Bezirk in der zweiten Jahreshälfte 2022 weitere Mittel im Rahmen des bezirklichen Integrationsfonds zur Verfügung. Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft und Träger können Anträge für Kleinprojekte bis zu 5.000,00 € im Integrationsbüro einreichen.

Über das im Dezember 2018 beschlossene Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter stellt der Senat den Bezirken Mittel für ein bezirkliches Nachbarschaftsprogramm, auch Integrationsfonds genannt, zur Verfügung. Umgesetzt werden können in Steglitz-Zehlendorf in diesem Rahmen lokale Projekte zur Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sowie Maßnahmen der Antidiskriminierungsarbeit.

Weitere Informationen und das Antragsformular stehen auf der Internetseite des Integrationsbüros (www.steglitz-zehlendorf.de/integrationsfonds) bereit.
Die Projektanträge können laufend eingereicht werden bis die Mittel ausgeschöpft sind. Es stehen für die Förderung von Kleinprojekten im Förderzeitraum 01. September 2022 bis 31. Dezember 2022 – in Abhängigkeit der finalen Zuweisung – voraussichtlich rund 70.000,00 € zur Verfügung.

Kontakt:

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Integrationsbüros unter der E-Mail-Adresse integration@ba-sz.berlin.de oder unter der Tel.: 030-90299 5424 zur Verfügung.