Tagesordnung - 13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 05.12.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 2.1     Unverzüglich eine zusätzliche Personalstelle für das BVV-Büro zur Verfügung stellen  
0455/XIX  
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 5  
Entschließungen      
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl eines stellvertretenen Bürgerdeputierten in den Wirtschaftsausschuss  
0422/XIX  
Ö 6.2  
Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung  
0425/XIX  
Ö 7  
Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Nachrücken eines stellvertretenden Bürgerdeputierten als Bürgerdeputierter  
0421/XIX  
Ö 8.2  
Nachrücken eines stellvertretenden Bürgerdeputierten als Bürgerdeputierter  
0424/XIX  
Ö 8.3  
Wechsel bei der Besetzung bei beratenden Mitgliedern im Jugendhilfeausschuss  
0426/XIX  
Ö 8.4  
Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes in den Beirat für Migrationsangelegenheiten  
0454/XIX  
Ö 9  
Mündliche Anfragen      
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Enthält Anlagen
Beratungsangebote für Neuköllner Schülerinnen und Schüler  
0393/XIX  
Ö 10.2  
Enthält Anlagen
Schulsanierungsprogramm 64 Mio. Euro statt 32 Mio. Euro  
0395/XIX  
Ö 10.3  
Enthält Anlagen
Neuköllner Stromversorgung  
0396/XIX  
Ö 10.4  
EFA-Vorbehalt in Neukölln  
Enthält Anlagen
0392/XIX  
Ö 10.5  
Enthält Anlagen
Soziale Wohnungspolitik und Mietenbündnis  
0387/XIX  
Ö 10.6  
Bürgerliquid für Neukölln  
0391/XIX  
Ö 10.7  
Grunderwerbssteuer nachhaltig anheben  
0388/XIX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Probejahr am Gymnasium bestehen  
0129/XIX  
Ö 11.2  
Haltverbot für LKW-Fahrzeuge in der Kanalstraße  
0176/XIX  
Ö 11.3  
Neukölln fahrrad- und fußgänger/innenfreundlich (7): Hinweis auf Rechtsabbieger/innen an der Autobahnauffahrt  
0216/XIX  
Ö 11.4  
Neukölln fahrrad- und fußgänger/innenfreundlich (8): Überquerungshilfe statt Zaun am S-Bahnhof Köllnische Heide  
0217/XIX  
Ö 11.5  
Neukölln fahrrad- und fußgänger/innenfreundlich (11): Fahrradumgehung Weichselplatz  
0220/XIX  
Ö 11.6  
Neukölln fahrrad- und fußgänger/innenfreundlich (12): "Zebrastreifen" in der Aronsstraße  
0221/XIX  
Ö 11.7  
Umstellen der Fußgängerampel Johannisthaler Chaussee/Ecke Petunienweg  
0307/XIX  
Ö 11.8  
Zugang "Tempelhofer Freiheit" im Südosten erleichtern  
0319/XIX  
Ö 11.9  
Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Sonnenallee/Ziegrastraße  
0359/XIX  
Ö 11.10  
Sommerkonzert-Reihe "Blauer Mittwoch" auch im Sommer 2013 fortsetzen  
0365/XIX  
Ö 11.11  
Professionelle Beratungs- und Betreuungsstelle für Glücksspielsüchtige  
0407/XIX  
Ö 11.12  
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2011  
Enthält Anlagen
0385/XIX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Enthält Anlagen
Sachstand Grundstück für Asylbewerberunterkunft  
0427/XIX  
Ö 12.2  
Enthält Anlagen
Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG)  
0428/XIX  
Ö 12.3  
Enthält Anlagen
Erneuerung der Leitungen der Waßmannsdorfer Chaussee  
0433/XIX  
Ö 12.4  
Enthält Anlagen
Wohnungsbaupotentiale in Neukölln  
0437/XIX  
Ö 12.5  
Enthält Anlagen
Mietwohnungen als Ferienwohnungen?  
0438/XIX  
Ö 12.6  
Enthält Anlagen
Wohnungen für Flüchtlinge  
0446/XIX  
Ö 12.7  
Enthält Anlagen
Kein Plan von Nichts?  
0447/XIX  
Ö 12.8  
Enthält Anlagen
Erhalt des Standortes Neukölln der Hörberatungsstelle  
0448/XIX  
Ö 12.9  
Enthält Anlagen
Ferienwohnungen in Neukölln  
0449/XIX  
Ö 13  
Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Mehrsprachiges Informationsmaterial für Migrantinnen und Migranten  
0429/XIX  
Ö 14.2  
Bedürfnisanstalt in der Hufeisensiedlung  
0430/XIX  
Ö 14.3  
Neuköllner Kleingartenanlagen wieder in den Schutzfristenkatalog bis 2020 aufnehmen  
0431/XIX  
Ö 14.4  
Fußgängerüberweg im Buckower Damm/Ecke Mollnerweg  
0432/XIX  
Ö 14.5  
Absolutes Haltverbot in der Waltersdorfer Chaussee  
0434/XIX  
Ö 14.6  
Bevölkerung auf KATWARN aufmerksam machen  
0435/XIX  
Ö 14.7  
Lichtzeichenanlage für sicheren Schulweg  
0436/XIX  
Ö 14.8  
Ziele des Brandbriefes der JHA-Vorsitzenden unterstützen  
0439/XIX  
Ö 14.9  
Wiederinstandsetzung der Installation vor dem BVV-Büro mit der Dokumentation des Widerstandes in Neukölln  
0440/XIX  
Ö 14.10  
Nebeneinkünfte  
0441/XIX  
Ö 14.11  
Wohnungsbaupotenziale  
0442/XIX  
Ö 14.12  
Tourismuspolitischer Ratschlag  
0443/XIX  
Ö 14.13  
Eingaben und Beschwerden I  
0444/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung ist im Kapitel VI. Eingaben und Beschwerden, Einwohnerrechte (Einwohnerversammlung, -fragestunde und -antrag) § 29 Behandlung im Ausschuss wie folgt zu ändern:

1.An die BVV gerichtete Eingaben und Beschwerden werden im Ausschuss behandelt. Aufgabe des Ausschusses ist es, die Petenten über ihre Möglichkeiten zu informieren und sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen und der Lösung ihrer Probleme zu unterstützen. Der Ausschuss nimmt die Aufgaben im Sinne des § 17 BzVwG wahr. Der Ausschuss bearbeitet die Eingaben und Beschwerden in Anlehnung an das Gesetz über die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin (Petitionsgesetz).

2.rgerinnen und Bürger, auch Kinder und Jugendliche, haben ein Recht auf Anhörung und Vortrag ihrer Sache. Der Ausschuss hat eine Eingabe oder Beschwerde öffentlich zu beraten, wenn der Petent dies verlangt.

3.Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden ist berechtigt

a) den Petenten und andere Personen anzuhören,

b) Auskünfte von Behörden, Anstalten, Eigenbetrieben und juristischen Personen des öffentlichen Rechts des Landes Berlin zu verlangen, wenn es der Gesamtzusammenhang der Angelegenheit erfordert,

c) Ortsbesichtigungen vorzunehmen.

4.Der Ausschuss fordert im Regelfall eine Stellungnahme des Bezirksamts an, es sei denn die Angelegenheit erfordert dies nicht. Der Ausschussvorsitz kann auch allein und auch außerhalb von Sitzungen entscheiden, dass eine Stellungnahme nicht erforderlich ist, jedoch kann diese Entscheidung von einem einzelnen anderen Mitglied des Ausschusses ebenfalls auch außerhalb von Sitzungen durch Mitteilung an den Vorsteher und den Ausschussvorsitz revidiert werden. Der Ausschussvorsitz informiert die Mitglieder unverzüglich über eine solche Entscheidung.

5.Der Ausschuss entscheidet nach Einholen der erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Verwaltungsorganen und ggf. unter Beteiligung des zuständigen Ausschusses über die Eingabe oder Beschwerde durch Mehrheitsbeschluss.

6.Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden befindet auch über Petitionen, die ihm der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses zuweist, weil sie in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltung fallen. Eingaben und Beschwerden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltung fallen, kann der Ausschuss an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses abgeben.

   
    05.12.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.13 - überwiesen
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Geschäftsordnung ist im Kapitel VI. Eingaben und Beschwerden, Einwohnerrechte (Einwohnerversammlung, -fragestunde und -antrag) § 29 Behandlung im Ausschuss wie folgt zu ändern:

1.An die BVV gerichtete Eingaben und Beschwerden werden im Ausschuss behandelt. Aufgabe des Ausschusses ist es, die Petenten über ihre Möglichkeiten zu informieren und sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen und der Lösung ihrer Probleme zu unterstützen. Der Ausschuss nimmt die Aufgaben im Sinne des § 17 BzVwG wahr. Der Ausschuss bearbeitet die Eingaben und Beschwerden in Anlehnung an das Gesetz über die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin (Petitionsgesetz).

2.Bürgerinnen und Bürger, auch Kinder und Jugendliche, haben ein Recht auf Anhörung und Vortrag ihrer Sache. Der Ausschuss hat eine Eingabe oder Beschwerde öffentlich zu beraten, wenn der Petent dies verlangt.

3.Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden ist berechtigt

a) den Petenten und andere Personen anzuhören,

b) Auskünfte von Behörden, Anstalten, Eigenbetrieben und juristischen Personen des öffentlichen Rechts des Landes Berlin zu verlangen, wenn es der Gesamtzusammenhang der Angelegenheit erfordert,

c) Ortsbesichtigungen vorzunehmen.

4.Der Ausschuss fordert im Regelfall eine Stellungnahme des Bezirksamts an, es sei denn die Angelegenheit erfordert dies nicht. Der Ausschussvorsitz kann auch allein und auch außerhalb von Sitzungen entscheiden, dass eine Stellungnahme nicht erforderlich ist, jedoch kann diese Entscheidung von einem einzelnen anderen Mitglied des Ausschusses ebenfalls auch außerhalb von Sitzungen durch Mitteilung an den Vorsteher und den Ausschussvorsitz revidiert werden. Der Ausschussvorsitz informiert die Mitglieder unverzüglich über eine solche Entscheidung.

5.Der Ausschuss entscheidet nach Einholen der erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Verwaltungsorganen und ggf. unter Beteiligung des zuständigen Ausschusses über die Eingabe oder Beschwerde durch Mehrheitsbeschluss.

6.Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden befindet auch über Petitionen, die ihm der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses zuweist, weil sie in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltung fallen. Eingaben und Beschwerden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltung fallen, kann der Ausschuss an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses abgeben.

 

Der Überweisung in den Geschäftsordnungsausschuss wird einstimmig zugestimmt.

   
    24.06.2013 - Geschäftsordnungsausschuss
    N 5 - im Ausschuss abgelehnt
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    28.08.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - in der BVV abgelehnt
    Die Beschlussempfehlung wird gemäß § 38 der GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt

Die Geschäftsordnung ist im Kapitel VI. Eingaben und Beschwerden, Einwohnerrechte (Einwohnerversammlung, -fragestunde und -antrag) § 29 Behandlung im Ausschuss wie folgt zu ändern:

1. An die BVV gerichtete Eingaben und Beschwerden werden im Ausschuss behandelt. Aufgabe des Ausschusses ist es, die Petenten über ihre Möglichkeiten zu informieren und sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen und der Lösung ihrer Probleme zu unterstützen. Der Ausschuss nimmt die Aufgaben im Sinne des § 17 BzVwG wahr. Der Ausschuss bearbeitet die Eingaben und Beschwerden in Anlehnung an das Gesetz über die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin (Petitionsgesetz).

2. Bürgerinnen und Bürger, auch Kinder und Jugendliche, haben ein Recht auf Anhörung und Vortrag ihrer Sache. Der Ausschuss hat eine Eingabe oder Beschwerde öffentlich zu beraten, wenn der Petent dies verlangt.

3. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden ist berechtigt

 a) den Petenten und andere Personen anzuhören,

 b) Auskünfte von Behörden, Anstalten, Eigenbetrieben und juristischen Personen des öffentlichen Rechts des Landes Berlin zu verlangen, wenn es der Gesamtzusammenhang der Angelegenheit erfordert,

 c) Ortsbesichtigungen vorzunehmen.

4. Der Ausschuss fordert im Regelfall eine Stellungnahme des Bezirksamts an, es sei denn die Angelegenheit erfordert dies nicht. Der Ausschussvorsitz kann auch allein und auch außerhalb von Sitzungen entscheiden, dass eine Stellungnahme nicht erforderlich ist, jedoch kann diese Entscheidung von einem einzelnen anderen Mitglied des Ausschusses ebenfalls auch außerhalb von Sitzungen durch Mitteilung an den Vorsteher und den Ausschussvorsitz revidiert werden. Der Ausschussvorsitz informiert die Mitglieder unverzüglich über eine solche Entscheidung.

5. Der Ausschuss entscheidet nach Einholen der erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Verwaltungsorganen und ggf. unter Beteiligung des zuständigen Ausschusses über die Eingabe oder Beschwerde durch Mehrheitsbeschluss.

6. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden befindet auch über Petitionen, die ihm der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses zuweist, weil sie in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltung fallen. Eingaben und Beschwerden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltung fallen, kann der Ausschuss an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses abgeben.

 

Der Antrag wird mit Stimmen der LINKEN, 2 Ja-Stimmen der PIRATEN, 1 Nein-Stimme der PIRATEN und 1 Enthaltung der PIRATEN bei Gegenstimmen der Grünen, CDU und SPD abgelehnt.

Ö 14.14  
Eingaben und Beschwerden II  
0445/XIX  
Ö 14.15  
Anwohner vor Naziübergriffen schützen  
0450/XIX  
Ö 14.16  
Vertragsüberprüfung Frauenklinik  
0451/XIX  
Ö 14.17  
Schutzfristen Kleingartenkolonie  
0452/XIX  
Ö 14.18  
Hörberatungsstelle erhalten  
0453/XIX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Eingeschränktes Haltverbot vor der Köpenicker Straße 154  
0175/XIX  
Ö 15.2  
Neukölln fahrrad- und fußgänger/innenfreundlich (10): Fußgängerüberweg Treptower Straße/Weigandufer  
0219/XIX  
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Haushaltsdokumente maschinenlesbar veröffentlichen
0168/XIX  
Ö 17  
Öffentlicher Beschäftigungssektor und Bürgerarbeit  
Enthält Anlagen
0041/XIX  
               
 
 

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