Drucksache - 0221/XIX
Die Aronsstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Der LKW-Durchgangsverkehr ist untersagt. Es sind zwei Zeichen 136 StVO und Fahrbahnmarkierungen „Achtung Kinder“ vorhanden. Aufgrund der baulich angelegten Gehwegvorstreckungen wird der fließende Verkehr so eingeengt, dass ein zweispuriges Vorbeifahren an diesen Stellen nicht möglich ist. Gleichzeitig wird den Fußgängern durch die bauliche Vorstreckung ermöglicht, gut in den Fließverkehr einzusehen. Verkehrsbeobachtungen ergaben nur mäßige Fußgängerströme. Auch die Polizei sieht die Örtlichkeit als unauffällig an. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges wird daher abgelehnt.
Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.
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