Drucksache - 0434/XIX  

 
 
Betreff: Absolutes Haltverbot in der Waltersdorfer Chaussee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/FinWi
Verfasser:Daniel DobberkeBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
05.02.2013 
10. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2013 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.10.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten – ggf. in entsprechender Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin - ab der Waltersdorfer Chaussee/Ecke Eichenauer Weg in Richtung Schönefeld ein absolutes Haltverbot auf eine Länge von ca. 30 Metern einzurichten.

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme – SB Abt. Finanzen

.30.10.2013

Lfd. Nr.

Drs. Nr.: 0434/XIX

  

Vorlage zur Kenntnisnahme

- Schlussbericht -

 

Absolutes Haltverbot in der Waltersdorfer Chaussee

 

In der Waltersdorfer Chaussee ist ab Eichenauer Weg für ca. 30 m ein Haltverbot eingerichtet worden.

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

 

 
 

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