Drucksache - 0431/XIX
Entsprechend des Beschlusses wurde mit Schreiben vom 17. Juni 2013 um die Verlängerung der Schutzfristen der entsprechenden Kleingartenanlagen Stadtbär, Alt-Ruhleben I, Antons Ruh und Helmutstal gebeten.
Am 07. Januar 2014 hat der Senat für insgesamt elf Kleingartenanlagen, die eine Schutzfrist bis zum Jahr 2014 hatten, eine nochmalige Verlängerung bis zum Jahr 2020 beschlossen. Die genannten Kleingartenanlagen sind hierbei enthalten.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
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