Drucksache - 0446/XIX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1) Welche Objekte wurden durch das LaGeSo als Flüchtlingsunterkünfte angefragt und vom Bezirk geprüft und aus welchen Gründen wurden diese abgelehnt? 2)Wie hoch ist der Kinderanteil bei den bereits untergebrachten Flüchtlingen in Wohnungslosenunterkünften und wie groß ist die Personalausstattung in Bezug auf Kinderbetreuung? 3) Welche Mindeststandards werden den Trägern der Unterkünfte vom Bezirksamt auferlegt, wie werden diese geprüft und ggf. sanktioniert? 4) Hat sich das Bezirksamt gegenüber den landeseigenen Wohnungsunternehmen dafür eingesetzt den Kooperationsvertrag “Wohnungen für Flüchtlinge” einzuhalten, wenn ja wie und wie ist der momentane Status? 5) Setzt sich das Bezirksamt für die Unterbringungen von Flüchtlingen in Wohnungen ein, z.b. durch eine schnelle Prüfung von Wohnungsangeboten, auch in Hinblick darauf dass die Kosten der Gemeinschaftsunterbringung pro Leistungsempfänger/in mit 394,81 € (Stand: Dez. 2010) höher liegen als bei einer durchschnittlichen, monatlichen Wohnungsmiete?
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