Drucksache - 0447/XIX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1) Werden in Neukölln die nach §17 (5) Informationsfreiheitsgesetz vorgeschriebenen Verzeichnisse geführt, "die geeignet sind, die Aktenordnung und den Aktenbestand sowie den Zweck der geführten Akten erkennen zu lassen"? 2) Wenn ja, wieso teilte das Bezirksamt diese Information nicht Senator Henkel für seine Auskunft zu Frage 1) in der Drucksache 17 / 10 962 des Abgeordnetenhauses von Berlin mit? 3) Wenn nein, wieso nicht? 4) Welche Maßnahmen wurden bereits durchgeführt um §17 (5) des Informationsfreiheitsgesetzes in Neukölln umzusetzen? 5) Welche Maßnahmen sind in Zukunft geplant, um §17 (5) in Neukölln umzusetzen? |
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