Auszug - Eingaben und Beschwerden II  

 
 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 14.14
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 05.12.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0445/XIX Eingaben und Beschwerden II
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENGeschäftsordnung
Verfasser:Andre TreckselKoglin, Jürgen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Die Geschäftsordnung ist im Kapitel VI

Die Geschäftsordnung ist im Kapitel VI. Eingaben und Beschwerden, Einwohnerrechte (Einwohnerversammlung, -fragestunde und -antrag) § 30 Entscheidungen des Ausschusses wie folgt zu ändern:

1. Die Entscheidungen können lauten:

a) Die Eingabe oder die Beschwerde wird dem Bezirksamt zur Kenntnisnahme, zur Berücksichtigung, zur Erwägung, als Material oder mit einer Empfehlung, bestimmte, näher bezeichnete zu bezeichnende Maßnahmen zu veranlassen, oder mit einer Belehrung über geltendes Recht und geltende Vorschriften, überwiesen.

b) Die Eingabe oder die Beschwerde wird für ungeeignet zur Beratung erklärt und der Petent auf die Gründe hingewiesen, sowie entsprechend beraten oder über ihm zur Verfügung stehende Rechtsmittel belehrt.

c) Die Eingabe oder die Beschwerde, für die bezirkliche Organe nicht wirksam werden können, wird an die zuständige Stelle weitergeleitet.

d) Die Eingabe oder die Beschwerde wird für erledigt erklärt.

e) Die Eingabe oder die Beschwerde wird für erledigt erklärt und dem Petenten wird anheim gestellt, den Rechtsweg zu beschreiten.

2.Der Petent ist durch unmittelbare Benachrichtigung zu beraten oder zu belehren und gegebenenfalls auf den zuständigen Rechtsweg zu verweisen.

3. Eine Beratung über Eingaben und Beschwerden findet nicht statt, wenn sie keine Namensunterschrift und Adresse tragen. Eine Namensunterschrift ist nicht notwendig, wenn die Eingaben und Beschwerden durch elektronische Post (E-Mail, Fax vom Computer) oder das Web-Formular übermittelt werden.

4. Die Entscheidungen des Ausschusses werden der BVV in einer Übersicht jährlich bekannt gegeben; dabei ist anzugeben, in welcher Weise sie erledigt wurden.

 

Der Überweisung des Antrages in den Geschäftsordnungsausschuss wird einstimmig zugestimmt.


 
 

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