Drucksache - 0453/XIX  

 
 
Betreff: Hörberatungsstelle erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU/Grüne/LINKEBA/JugGes
Verfasser:FraktionsvorsitzendeLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsdienstellen und dem Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass die Hörberatungsstelle am Standort Neukölln im derzeitigen Umfang erhalten bleibt. Weiter wird das BA gebeten, auf die Einhaltung der Vereinbarung zu achten, die im Rahmen der Verlagerung der Zuständigkeit nach dem Jahre 2007 mit Friedrichshain-Kreuzberg getroffen wurden.

 

Besonders bei freiwerdenden Stellen ist auf eine zeitnahe Neubesetzung der Stellen hinzuwirken, um die Arbeitsfähigkeit des Neuköllner Standortes zu erhalten und eine schleichenden Schließung zu verhindern.

 

 

 

28.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen:

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 5. Dezember 2012 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen und dem Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass die Hörberatungsstelle am Standort Neukölln im derzeitigen Umfang erhalten bleibt. Weiter wird das Bezirksamt gebeten, auf die Einhaltung der Vereinbarung zu achten, die im Rahmen der Verlagerung der Zuständigkeit nach dem Jahre 2007 mit Friedrichshain-Kreuzberg getroffen wurde.

 

Das Bezirksamt hat sich zum Erhalt der Hörberatungsstelle in Neukölln sowohl mit der Gesundheitsstadträtin von Friedrichshain – Kreuzberg als auch mit der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in Verbindung gesetzt.

 

Zwischenzeitlich liegt ein Schreiben der Staatssekretärin für Gesundheit vor. Darin wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes „Evaluation der Arbeit in Zentren“ selbstverständlich auch das Zentrum für Sinnesbehinderte einer Prüfung unterzogen wird. Ein Standort dieses Zentrums ist die Hörberatungsstelle in Neukölln. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Prüfung können Aussagen zum Personalbedarf und der Ausstattung des Standortes getroffen werden.

 

Die bisher gemäß der Gesundheitsdienst- Zuständigkeitsverordnung bestehenden Strukturen bleiben bis zur abgeschlossenen Auswertung der Evaluation erhalten. Das Bezirksamt wird unaufgefordert auf den Sachstand zurückkommen und die BVV informieren.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 

 

 

 

 

 
 

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