Externe Beratungsangebote und weiterführende Informationen
1. FREIFLÄCHENGESTALTUNG / -AUSGLEICH
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1.1 Hofbegrünung
##icon:pdf## Grüne Oasen in Neukölln: Informationen zur Begrünung von Innenhöfen
Ideen, Anregungen und Gestaltungsmöglichkeiten zur Hofbegrünung sowie Hinweise zur Umsetzungvom Bezirksamt Neukölln von Berlin; Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
Stand: August 2015 -
1.2. Freiflächengestaltungsplan
vom Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla
Stand: Juli 2022 -
1.3. Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung
Sie möchten das Flächenpotenzial in eine begrünte Dachfläche oder Fassade verwandeln? Das Förderprogramm GründachPLUS unterstützt Sie bei der Dach- und Fassadenbegrünung.
von der Investitionsbank Berlin
##icon:pdf## Alles auf einen Blick bietet der Flyer Gründächer Plus Programm (Stand: Mai 2023).
HINWEIS:
Besonders vorteilhaft kann die Kombination Gründach mit Solaranlage sein. Ein begrüntes Dach wird selten wärmer als 35 Grad Celsius, was Kühlung für die Solar-Module bedeutet und zu mehr Energieeffizienz (bis zu 4%) führt, während die Solar-Paneele durch Verschattung die Pflanzen schützen.
##icon:pdf## Info-Flyer vom SolarZentrum Berlin (Stand: 2021) -
1.4. Ausgleichsmaßnahmen
##icon:pdf## Merkblatt: Anforderungen an die Planung der Ausgleichsmaßnahmen (Hof- und Dachbegrünungsmaßnahmen) bei Anträgen gem. § 31 Abs. 2 bzw. Abs. 3 und § 144 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Das Merkblatt hilft, die ökologischen Stadtplanungsziele, den Mindestbiotopflächenfaktor und die Nutzungsbedürfnisse der Bewohner*innen in Einklang zu bringen.vom Bezirksamt Neukölln von Berlin, Stadtentwicklungsamt
Stand: Februar 2023 -
1.5. Müll
Die BSR berät Sie umfangreich zu allen Aspekten von Hausmüll, wie der Standortwahl und -gestaltung über die Berechnung der Müllmenge bis zur Beantragung von Mülltonnen.
Durch eine qualitative Gestaltung des Standplatzes, können Flächen generiert werden, die den BFF erhöhen. Ebenso bildet der Standplatzplaner der BSR die Grundlage zur Überprüfung des neu errichteten Müllstandplatzes und als Nachweis ob dieser ausreichend dimensioniert ist.- Beratung
- Standplatzplaner
- ##icon:pdf## Grundlagenkatalog
von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben
Stand: 2023 -
1.6. Fahrradparkplätze
Der Fahrradparken in Berlin – Leitfaden für die Planung stellt die gesetzlichen Anforderungen dar, gibt Tipps zur baulichen Ausführung und zu möglichen Abstellanlagenmodellen. Darüber hinaus werden die Hersteller von Fahrradabstellanlagen aufgelistet.
vom ADFC Berlin
Stand: 2008
2. BIOTOPFLÄCHENFAKTOR
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2.1. Anrechnungsfaktoren
Anrechnungsfaktoren für BFF-Landschaftspläne, die nach Dezember 2019 als Rechtsverordnung festgesetzt wurden oder werden hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz für Sie zusammengetragen.
Stand: Januar 2022
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2.2. Planungsinstrument
##icon:pdf## Der Biotopflächenfaktor (BFF) gilt Planenden und Bauenden als Richtschnur für eine ökologisch nachhaltige Flächenplanung als Gegenmaßnahme zur zunehmenden Versiegelung in Berlin.
von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (heute: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz)
Stand: Februar 2021Weitere Informationen zum Thema hält die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz für Sie bereit.
3. KLIMA- UND ARTENSCHUTZ
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3.1. Stadtentwicklungsplan Klima
##icon:pdf## Wetterextreme werden durch den Klimawandel in Berlin häufiger auftreten. Die hitzeangepasste Stadt und die wassersensible Stadtentwicklung werden zu Hauptstrategien. Der StEP Klima 2.0 stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand: Dezember 2022 -
3.2. Klimaschutz und Bebauungsplanung
##icon:pdf## Der Leitfaden Klimaschutz und Bebauungsplanung benennt Fachgesetze und Fachplanungen zum Klimaschutz und setzt diese in Beziehung zur Bauleitplanung. Schwerpunkt des Leitfadens sind Erläuterungen zu klimaschutzrelevanten Festsetzungsmöglichkeiten in den Handlungsfeldern Graue Energie, Energetische Qualität von Gebäuden, Energieversorgung und Mobilität. Es werden jeweils die Möglichkeiten und zugleich die Voraussetzungen und Grenzen der entsprechenden Regelungsmöglichkeit aufgezeigt. Ergänzend werden mögliche Regelungsinhalte im städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB benannt.
von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Stand: 2022 -
3.3. Artenschutz
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3.3.1. Baumschutz auf privaten Grundstücken
Baumschutz auf privaten Grundstücken
vom Umweltportal Berlin, ein Kooperationsprojekt der Berliner Bezirksämter und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (heute Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz).
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3.3.2. Artenschutz an Gebäuden
Brut und Nistplätze von sogenannten Gebäudebrütern stehen unter gesetzlichem Schutz. Alles was Bauverantwortliche wissen müssen hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz für Sie zusammengetragen.
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3.3.3. Vogelschutz bei Glas und Licht
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Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht
Glas, Reflexion und Licht sind ein Hauptgrund für Vogeltode und tragen so zur Dezimierung der Biodiversität bei. Die rechtlichen Pflichten für Bauverantwortliche hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zusammengetragen.
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Maßnahmen, Hinweise, Tipps und Hintergrundwissen zum Thema Vögel und Glas
von der Schweizer Vogelwarte Sempach und Wiener Umweltanwaltschaft
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Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht
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3.3.4. Insektenverträglichere Beleuchtung
Bis zu eine Milliarde nachtaktive Insekten verenden pro Tag in Deutschland an Straßenlaternen. Warum das so ist und wie man das verhindern kann, hat der BUND SH zusammengetragen.
von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
4. ENTWÄSSERUNGSPLANUNG
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4.1. Regen als Ressource
##icon:pdf## Regen als Ressource nutzen: Hinweise und Vorgaben zum Umgang mit Regenwasser für Bauverantwortliche
von den Berliner Wasserbetrieben
Stand: März 2021 -
4.2. Wassersensibel planen
Orientierungshilfe wassersensibel planen in Berlin
- ##icon:pdf## Downloads (Rundschreiben, Hinweise, Vorlagen)
Von der Regenwasseragentur Berlin. Die Berliner Regenwasseragentur wurde 2018 als ein gemeinsames Projekt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (heute: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) und den Berliner Wasserbetrieben gegründet.
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4.3. Regenwassereinleitung
Sie planen ein Bauprojekt und möchten wissen, wohin mit dem Regenwasser auf Ihrem Grundstück? Das Wasser muss grundsätzlich an Ort und Stelle bewirtschaftet werden. Damit wird zugleich die Kanalisation sinnvoll entlastet.
- Einleitbegrenzung für Bauvorhaben (Stand: März 2019)
- ##icon:pdf## Hinweisblatt Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin, kurz: BReWa-BE (Stand: 2018)
von der Regenwasseragentur
5. GEBÄUDEEFFIZIENZ- UND NACHHALTIGKEITSFÖRDERUNG
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5.1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der BEG erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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5.2. Berliner Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS
Sie möchten Ihre Energiekosten dauerhaft senken und gleichzeitig das Klima schützen? Für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie bietet das Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS der Investitionsbank Berlin einen Zuschuss.
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5.3. Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung: BENE II
BENE II stellt Fördermittel für ein klimaneutrales und umweltfreundliches Berlin in der Förderperiode 2021 bis 2027 bereit.
von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
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5.4. Berlins Förderprojekt ENEO (Energieberatung für Effizienz und Optimierung)
ENEO bezuschusst Energiegutachten und hilft Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern durch professionelle Energieberatung bei der Umsetzung von energetischen Maßnahmen.
von der Investitionsbank Berlin
6. SOLARANLAGEN
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6.1. Praxisleitfaden zum Solargesetz Berlin
##icon:pdf## Der Praxisleitfaden zum Solargesetzt Berlin gibt einen Überblick darüber, von wem und wie die Solarpflicht konkret zu erfüllen ist, welche Ausnahmen und Befreiungen möglich sind und welche Formulare es gibt.
von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Stand: April 2022Die Senatsverwalung hält weitere Informationen (Solargesetz, Formulare und Anträge) zum Thema bereit.
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6.2. Solar-Beratungsmöglichkeiten
Das SolarZentrum Berlin berät unabhängig sowie produkt- und herstellerneutral zu Photovoltaik, Wärmepumpen, Mietstrommodellen und Solarthermie. Die erste Beratung ist kostenlos und bezieht sich ausschließlich auf Berliner Immobilien.
vom SolarZentrum, Das SolarZentrum Berlin wird vom Landesverband Berlin-Brandenburg der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS) betrieben und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin gefördert.
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6.3. Solar-Fördermöglichkeiten
Wer eine Photovoltaik-Anlage einrichten oder ausbauen möchte, erhält von der IBB eine umfassende Förderung für klimafreundliche Sonnenenergie in Berlin. Das Förderprogramm SolarPLUS hat das Ziel, den Ausbau von Photovoltaik und die Stromerzeugung aus Solarenergie zu beschleunigen.
von der Investitionsbank Berlin
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6.4. Denkmale und Solaranlagen
##icon:pdf## Der Leitfaden Denkmale und Solaranlagen zeigt Möglichkeiten, Anforderungen und Rahmenbedingungen auf.
Kurzfassung (Stand: März 2023)
Langfassung (Stand: Juli 2023)vom Landesdenkmalamt Berlin
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6.5. Mieterstrom
Solarer oder Photovoltaik(PV)-Mieterstrom bezeichnet Strom, der mithilfe einer PV-Anlage lokal erzeugt und von Letztverbraucher*innen, insbesondere Mieter*innen, innerhalb desselben Gebäudes oder in Quartieren verbraucht wird, ohne durch das öffentliche Stromversorgungsnetz geleitet zu werden.
vom SolarZentrum Berlin
Stand: 2020Auch die Mieterstrom-Seite (Stand: Mai 2023) des Stadtentwicklungsamts Neukölln informiert über die Funktionsweise von Mieterstrom.
7. GEOTHERMIE
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Um das nutzbare geothermische Potenzial von Berlin zu ermitteln, wurde 2013 die Potenzialstudie zur Nutzung der geothermischen Ressourcen des Landes Berlin in Auftrag gegeben.
von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
8. KITA-PLANUNG
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8.1. Jugendhilfeplanung
Sie wollen als privater Träger eine Kita eröffnen? Bitte setzen Sie sich mit der Jugendhilfeplanung in Verbindung. Ihr Ansprechpartner ist:
Michael Klein, JugPlan 2
michael.klein@bezirksamt-neukoelln.de
Tel: 030 90239 3416 -
8.2. Mindestausstattungsstandards für Berliner Kitas
##icon:pdf## Die Kindertagesstättenaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat eine Übersicht der einzuhaltenden Mindestausstattungsstandards für Berliner Kitas erstellt.
Stand: März 2020
9. SONDERNUTZUNGEN AUF ÖFFENTLICHEM STRAßENLAND
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Das Gesamtkonzept zu Sondernutzungen auf öffentlichem Straßenland in Berlin
Bei der Benutzung öffentlicher Straßen unterscheidet man zwischen Gemeingebrauch, Anliegergebrauch, Ausnahmegenehmigung und Sondernutzung. Genehmigungspflichtiger Gebrauch von öffentlichem Straßenland und öffentlichen Grünflächen (Straßen, Plätze, Wege, Parks, Grünflächen), die sogenannte Sondernutzung, erklärt Ihnen das Straßen- und Grünflächenamt Neukölln.
10. DENKMALSCHUTZ
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Förderung von Denkmalen
Neben dem Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) gilt es Vorschriften für Zuwendungs- und Steuerangelegenheiten, Rundschreiben (Leitlinien) des Landesdenkmalamtes sowie internationale Richtlinien zu beachten, die das Landesdenkmalamt Berlin für Sie zusammengefasst hat.
Die Untere Denkmalschutzbehörde Neukölln hat wichtige Akteur*innen, Einrichtungen und rechtliche Grundlagen für Sie zusammengetragen.
Stand: März 2023
11. WERBUNG
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Stadtbild Berlin – Werbekonzept
Das Berliner Werbekonzept legt einen einheitlichen Umgang mit stadtbildprägender Werbung fest. Es ist Hilfestellung für Planerinnen und Planer, Gewerbetreibende und alle, die an der Projektierung von Werbeanlagen beteiligt sind. Zugleich ist es die Grundlage für die Bearbeitung von Anträgen in den Behörden.
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
DIE EMPFEHLUNGEN ALS PDF ZUM DOWNLOAD
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Empfehlungen für Ihr Bauvorhaben in Neukölln, Webversion
Stadtentwicklungsamt Neukölln
Amtsleiter: Rolf Groth
Zentrale Auskunftsstelle
- Tel.: 030 90239-3512
- Fax: 030 90239-2418
- E-Mail stadtplanung@bezirksamt-neukoelln.de
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