Externe Beratungsangebote und weiterführende Informationen

INHALT

1. FREIFLÄCHENGESTALTUNG / -AUSGLEICH

2. BIOTOPFLÄCHENFAKTOR

  • 2.1. Anrechnungsfaktoren

    Anrechnungsfaktoren für BFF-Landschaftspläne, die nach Dezember 2019 als Rechtsverordnung festgesetzt wurden oder werden hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz für Sie zusammengetragen.

    Stand: Januar 2022

  • 2.2. Planungsinstrument

    ##icon:pdf## Der Biotopflächenfaktor (BFF) gilt Planenden und Bauenden als Richtschnur für eine ökologisch nachhaltige Flächenplanung als Gegenmaßnahme zur zunehmenden Versiegelung in Berlin.

    von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (heute: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz)
    Stand: Februar 2021

    Weitere Informationen zum Thema hält die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz für Sie bereit.

3. KLIMA- UND ARTENSCHUTZ

  • 3.1. Stadtentwicklungsplan Klima

    ##icon:pdf## Wetterextreme werden durch den Klimawandel in Berlin häufiger auftreten. Die hitzeangepasste Stadt und die wassersensible Stadtentwicklung werden zu Hauptstrategien. Der StEP Klima 2.0 stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.

    von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Stand: Dezember 2022

  • 3.2. Klimaschutz und Bebauungsplanung

    ##icon:pdf## Der Leitfaden Klimaschutz und Bebauungsplanung benennt Fachgesetze und Fachplanungen zum Klimaschutz und setzt diese in Beziehung zur Bauleitplanung. Schwerpunkt des Leitfadens sind Erläuterungen zu klimaschutzrelevanten Festsetzungsmöglichkeiten in den Handlungsfeldern Graue Energie, Energetische Qualität von Gebäuden, Energieversorgung und Mobilität. Es werden jeweils die Möglichkeiten und zugleich die Voraussetzungen und Grenzen der entsprechenden Regelungsmöglichkeit aufgezeigt. Ergänzend werden mögliche Regelungsinhalte im städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB benannt.

    von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
    Stand: 2022

  • 3.3. Artenschutz

  • 3.3.1. Baumschutz auf privaten Grundstücken

    Baumschutz auf privaten Grundstücken

    vom Umweltportal Berlin, ein Kooperationsprojekt der Berliner Bezirksämter und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (heute Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz).

  • 3.3.2. Artenschutz an Gebäuden

    Brut und Nistplätze von sogenannten Gebäudebrütern stehen unter gesetzlichem Schutz. Alles was Bauverantwortliche wissen müssen hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz für Sie zusammengetragen.

  • 3.3.3. Vogelschutz bei Glas und Licht

    • Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht
      Glas, Reflexion und Licht sind ein Hauptgrund für Vogeltode und tragen so zur Dezimierung der Biodiversität bei. Die rechtlichen Pflichten für Bauverantwortliche hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zusammengetragen.
  • 3.3.4. Insektenverträglichere Beleuchtung

    Bis zu eine Milliarde nachtaktive Insekten verenden pro Tag in Deutschland an Straßenlaternen. Warum das so ist und wie man das verhindern kann, hat der BUND SH zusammengetragen.

    von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

4. ENTWÄSSERUNGSPLANUNG

5. GEBÄUDEEFFIZIENZ- UND NACHHALTIGKEITSFÖRDERUNG

  • 5.1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    Mit der BEG erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

    vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

  • 5.2. Berliner Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS

    Sie möchten Ihre Energiekosten dauerhaft senken und gleichzeitig das Klima schützen? Für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie bietet das Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS der Investitionsbank Berlin einen Zuschuss.

  • 5.3. Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung: BENE II

    BENE II stellt Fördermittel für ein klimaneutrales und umweltfreundliches Berlin in der Förderperiode 2021 bis 2027 bereit.

    von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

  • 5.4. Berlins Förderprojekt ENEO (Energieberatung für Effizienz und Optimierung)

    ENEO bezuschusst Energiegutachten und hilft Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern durch professionelle Energieberatung bei der Umsetzung von energetischen Maßnahmen.

    von der Investitionsbank Berlin

6. SOLARANLAGEN

  • 6.1. Praxisleitfaden zum Solargesetz Berlin

    ##icon:pdf## Der Praxisleitfaden zum Solargesetzt Berlin gibt einen Überblick darüber, von wem und wie die Solarpflicht konkret zu erfüllen ist, welche Ausnahmen und Befreiungen möglich sind und welche Formulare es gibt.

    von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
    Stand: April 2022

    Die Senatsverwalung hält weitere Informationen (Solargesetz, Formulare und Anträge) zum Thema bereit.

  • 6.2. Solar-Beratungsmöglichkeiten

    Das SolarZentrum Berlin berät unabhängig sowie produkt- und herstellerneutral zu Photovoltaik, Wärmepumpen, Mietstrommodellen und Solarthermie. Die erste Beratung ist kostenlos und bezieht sich ausschließlich auf Berliner Immobilien.

    vom SolarZentrum, Das SolarZentrum Berlin wird vom Landesverband Berlin-Brandenburg der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS) betrieben und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin gefördert.

  • 6.3. Solar-Fördermöglichkeiten

    Wer eine Photovoltaik-Anlage einrichten oder ausbauen möchte, erhält von der IBB eine umfassende Förderung für klimafreundliche Sonnenenergie in Berlin. Das Förderprogramm SolarPLUS hat das Ziel, den Ausbau von Photovoltaik und die Stromerzeugung aus Solarenergie zu beschleunigen.

    von der Investitionsbank Berlin

  • 6.4. Denkmale und Solaranlagen

    ##icon:pdf## Der Leitfaden Denkmale und Solaranlagen zeigt Möglichkeiten, Anforderungen und Rahmenbedingungen auf.

    Kurzfassung (Stand: März 2023)
    Langfassung (Stand: Juli 2023)

    vom Landesdenkmalamt Berlin

  • 6.5. Mieterstrom

    Solarer oder Photovoltaik(PV)-Mieterstrom bezeichnet Strom, der mithilfe einer PV-Anlage lokal erzeugt und von Letztverbraucher*innen, insbesondere Mieter*innen, innerhalb desselben Gebäudes oder in Quartieren verbraucht wird, ohne durch das öffentliche Stromversorgungsnetz geleitet zu werden.

    vom SolarZentrum Berlin
    Stand: 2020

    Auch die Mieterstrom-Seite (Stand: Mai 2023) des Stadtentwicklungsamts Neukölln informiert über die Funktionsweise von Mieterstrom.

7. GEOTHERMIE

8. KITA-PLANUNG

9. SONDERNUTZUNGEN AUF ÖFFENTLICHEM STRAßENLAND

10. DENKMALSCHUTZ

11. WERBUNG

  • Stadtbild Berlin – Werbekonzept

    Das Berliner Werbekonzept legt einen einheitlichen Umgang mit stadtbildprägender Werbung fest. Es ist Hilfestellung für Planerinnen und Planer, Gewerbetreibende und alle, die an der Projektierung von Werbeanlagen beteiligt sind. Zugleich ist es die Grundlage für die Bearbeitung von Anträgen in den Behörden.

    von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

DIE EMPFEHLUNGEN ALS PDF ZUM DOWNLOAD

  • Empfehlungen für Ihr Bauvorhaben in Neukölln, Webversion

    PDF-Dokument (162.8 kB) - Stand: 16. Mai 2023