Gemäß § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – BlnIFG) wird hiermit der Aktenplan des Bezirksamts Neukölln von Berlin und seiner Serviceeinheiten, Fachämter und sonstigen Organisationseinheiten veröffentlicht.
Das BlnIFG gilt für alle nach dem Aktenplan geführten Akten. Dies bedeutet jedoch weder, dass zu allen im Aktenplan genannten Themen auch Akten geführt werden, noch dass alle Akten uneingeschränkt für eine Aktenauskunft bzw. -einsicht zur Verfügung stehen. Vielmehr wird in jedem Einzelfall eine Prüfung vorgenommen, ob eine Akte besteht und ob dem Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger Gründe nach den §§ 5 ff. BlnIFG entgegenstehen. Der Informationszugangsanspruch begründet keinen Informationserhebungsanspruch und gilt auch nicht uneingeschränkt.
Die Akteneinsicht oder Aktenauskunft und das Widerspruchsverfahren nach BlnIFG sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren hängt vom damit verbundenen Verwaltungsaufwand ab.