Straßen- und Grünflächenverwaltung

Baustelle (Schild)

Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen

Genehmungspflichtiger Gebrauch von öffentlichem Straßenland und öffentlichen Grünflächen
(Straßen, Plätze, Wege, Parks, Grünflächen)

Bei der Benutzung öffentlicher Straßen unterscheidet man zwischen Gemeingebrauch, Anliegergebrauch, Ausnahmegenehmigung und Sondernutzung.

Gesamtkonzept der Sondernutzungen auf öffentlichem Straßenland in Neukölln

Gemeingebrauch

Ist der jedermann offenstehende Gebrauch der öffentlichen Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften. Er umfasst die Teilnahme am Verkehr, den Aufenthalt, die Kommunikation, das Spielen und dergleichen auf den dafür vorgesehenen Flächen.
Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn jemand öffentliches Straßenland nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern für andere Zwecke nutzt.

Ausnahmegenehmigungen

Prüfung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Sondernutzung von
Grünanlagen (Drehgenehmigungen, Befahren von Grünanlagen, Sport- und
sonstige Veranstaltungen)
Achtung: Es besteht eine Bearbeitungszeit von mindestens 4 Wochen. Bitte stellen sie die Anträge rechtzeitig vorher!

Mailkontakt: AusnahmegenehmigungGruen@bezirksamt-neukoelln.de

Sondernutzungen

Der Gebrauch der Straße, der über den Gemein- und Anliegergebrauch hinausgeht bedarf unbeschadet sonstiger Vorschriften einer Erlaubnis der Straßenbaubehörde. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung besteht jedoch nicht. Für Sondernutzungserlaubnisse werden Verwaltungs und Sondernutzungsgebühren erhoben.

Bitte die Onlineformulare unten in den einzelnen Sondernutzungsbeschreibungen benutzen (6-8 Wochen vor dem geplanten Beginn der Nutzung):

"nicht-technische" Sondernutzung

Antrag aus Neukölln

  • Leitfaden

    DOCX-Dokument (13.0 kB)

  • Muster Verkehrszeichenplan_Straßensperre+Halteverbote.pdf

    PDF-Dokument (75.7 kB)

  • Muster Lageplan.pdf

    PDF-Dokument (82.5 kB)

  • Antrag_Erlaubnis_Veranstaltung_Formular.pdf

    PDF-Dokument (91.9 kB)

  • Versicherungsbestaetigung_Formular.pdf

    PDF-Dokument (36.8 kB)

  • Veranstaltererklaerung_Formular.pdf

    PDF-Dokument (65.0 kB)

technische Sondernutzung:

Wichtiger Hinweis:

Neben der Sondernutzungserlaubnis ist auch bei einigen Nutzungen der Straße eine Ausnahmegenehmigung nach der StVO notwendig, die Sie bei der Straßenverkehrsbehörde bekommen (bei Baustelleneinrichtungen, Bauwagen, Containern, Kränen)

Aktenordner

Weitere Aufgaben der Verwaltung

  • Widmung, Einziehung und Benennung von öffentlichem Straßenland, Grünflächen, Friedhöfen
  • Bearbeitung von Löschungsbewilligungen in Grundstücksangelegenheiten (um ein zu Gunsten des Landes Berlin im Grundbuch eingetragenes Recht zu löschen)
  • Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden
  • Bearbeitung von Bewirtschaftungskosten für die Liegenschaften
  • Bearbeitung von privatrechtlichen Schadensfällen (Baumschäden, Schäden an Grünanlagen, Straßenbegleitgrün und Straßeninventar inkl. Mahnverfahren und Zwangsmaßnahmen)
  • alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung amtseigenen Grundvermögens, z.B. die Vorbereitung von Ankäufen künftigen Straßenlandes und Verkäufen entbehrlichen Straßenlandes

Bezüglich Anfragen zum Thema Grundstücksverwaltung wenden Sie sich bitte an folgende E-Mailadresse:
sga-grundstuecksverwaltung@bezirksamt-neukoelln.de

Erschließungsbeitrag

Für die erstmalige, endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage (Straßen, Plätze, Wohnwege, Parkflächen, Grünanlagen, Immissionsschutzanlagen) werden von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Erschließungsbeiträge erhoben.

Vor Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist es ratsam, beim Straßen- und Grünflächenamt unter Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers bzw. des Erbbauberechtigten eine gebührenpflichtige Bescheinigung über Erschließungsbeiträge zu beantragen, um über eventuelle ungetilgte Erschließungsbeiträge eines Voreigentümers informiert zu werden, denn im Falle der Zahlungsunfähigkeit des ehemaligen Beitragspflichtigen haftet das Grundstück und damit indirekt der neue Eigentümer für die offene Beitragsschuld. Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.

Die Gebühr für eine Bescheinigung über Erschließungsbeiträge beträgt
pro Grundstück 31,00 €.

Rechtsgrundlage:
Erschließungsbeitragsgesetz

Auskünfte zu anderen Abgaben und Beiträgen, die unter Umständen von Anliegern gefordert werden könnten, sind von Ihnen direkt bei den einzelnen Behörden oder Versorgungsunternehmen/Leitungsträgern, wie z.B. den Berliner Wasserbetrieben, einzuholen. Uns liegen diese Informationen nicht vor.
Ein Antrag kann formlos und schriftlich, per Fax oder E-Mail gestellt werden. Antragsberechtigt ist nur der Grundstückseigentümer oder von diesem Bevollmächtigte (unter Einreichung der Vollmacht).

Bezüglich Anfragen zum Thema Erschließungsbeitrag wenden Sie sich bitte an folgende E-Mailadresse:
erschliessungsbeitrag@bezirksamt-neukoelln.de

Bitte beachten Sie, dass die Antwort in jedem Falle schriftlich erfolgt und daher unabhängig vom gewählten Weg der Antragstellung Ihre Adresse benötigt wird. Telefonisch können die entsprechenden Auskünfte nicht erteilt werden.

Straßenausbaubeitrag

Mit Gesetz vom 16.03. 2006 (GVBL S. 265), geändert durch Gesetz vom 08.07.2010 (GVBL S. 398) wurden für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung einer Straße von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der bevorteilten (anliegenden) Grundstücke Straßenausbaubeiträge erhoben. Aufgrund des Gesetzes zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes vom 05.09.2012 (GVBL S. 266), in Kraft ab 19.09.2012, wurde die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rückwirkend zurück genommen.

Links

Berliner Straßengesetz

Sondernutzungsgebührenverordnung

Glascontainerstandorte

Grünanlagengesetz, Gesetz zum Schutz, Pflege und Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (GrünanlG)