- Widmung, Einziehung und Benennung von öffentlichem Straßenland, Grünflächen, Friedhöfen
- Bearbeitung von Löschungsbewilligungen in Grundstücksangelegenheiten (um ein zu Gunsten des Landes Berlin im Grundbuch eingetragenes Recht zu löschen)
- Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden
- Bearbeitung von Bewirtschaftungskosten für die Liegenschaften
- Bearbeitung von privatrechtlichen Schadensfällen (Baumschäden, Schäden an Grünanlagen, Straßenbegleitgrün und Straßeninventar inkl. Mahnverfahren und Zwangsmaßnahmen)
- alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung amtseigenen Grundvermögens, z.B. die Vorbereitung von Ankäufen künftigen Straßenlandes und Verkäufen entbehrlichen Straßenlandes
Bezüglich Anfragen zum Thema Grundstücksverwaltung wenden Sie sich bitte an folgende E-Mailadresse:
sga-grundstuecksverwaltung@bezirksamt-neukoelln.de
Erschließungsbeitrag
Für die erstmalige, endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage (Straßen, Plätze, Wohnwege, Parkflächen, Grünanlagen, Immissionsschutzanlagen) werden von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Erschließungsbeiträge erhoben.
Vor Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist es ratsam, beim Straßen- und Grünflächenamt unter Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers bzw. des Erbbauberechtigten eine gebührenpflichtige Bescheinigung über Erschließungsbeiträge zu beantragen, um über eventuelle ungetilgte Erschließungsbeiträge eines Voreigentümers informiert zu werden, denn im Falle der Zahlungsunfähigkeit des ehemaligen Beitragspflichtigen haftet das Grundstück und damit indirekt der neue Eigentümer für die offene Beitragsschuld. Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.
Die Gebühr für eine Bescheinigung über Erschließungsbeiträge beträgt
pro Grundstück 31,00 €.
Rechtsgrundlage:
Erschließungsbeitragsgesetz
Auskünfte zu anderen Abgaben und Beiträgen, die unter Umständen von Anliegern gefordert werden könnten, sind von Ihnen direkt bei den einzelnen Behörden oder Versorgungsunternehmen/Leitungsträgern, wie z.B. den Berliner Wasserbetrieben, einzuholen. Uns liegen diese Informationen nicht vor.
Ein Antrag kann formlos und schriftlich, per Fax oder E-Mail gestellt werden. Antragsberechtigt ist nur der Grundstückseigentümer oder von diesem Bevollmächtigte (unter Einreichung der Vollmacht).
Bezüglich Anfragen zum Thema Erschließungsbeitrag wenden Sie sich bitte an folgende E-Mailadresse:
erschliessungsbeitrag@bezirksamt-neukoelln.de
Bitte beachten Sie, dass die Antwort in jedem Falle schriftlich erfolgt und daher unabhängig vom gewählten Weg der Antragstellung Ihre Adresse benötigt wird. Telefonisch können die entsprechenden Auskünfte nicht erteilt werden.
Straßenausbaubeitrag
Mit Gesetz vom 16.03. 2006 (GVBL S. 265), geändert durch Gesetz vom 08.07.2010 (GVBL S. 398) wurden für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung einer Straße von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der bevorteilten (anliegenden) Grundstücke Straßenausbaubeiträge erhoben. Aufgrund des Gesetzes zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes vom 05.09.2012 (GVBL S. 266), in Kraft ab 19.09.2012, wurde die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rückwirkend zurück genommen.