Solarstrom und Mieterstrom

INHALT

Energiewende

WAS IST MIETERSTROM?

Solarer oder Photovoltaik(PV)-Mieterstrom bezeichnet Strom, der mithilfe einer PV-Anlage lokal erzeugt und von Letztverbraucher*innen (insbesondere Mieter*innen) innerhalb desselben Gebäudes oder in Gebäuden im „unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“, auch Quartier genannt, verbraucht wird. Der Strom wird nicht durch das öffentliche Stromversorgungsnetz geleitet.

Die Neuerungen des Solarpakets I sind in diesem Artikel bereits berücksichtigt. Das Solarpaket I ist am 15. Mai 2024 in Kraft getreten.

VORTEILE VON PV-STROM

  • PV-Strom ist wichtig, weil Flächen effizient genutzt werden, um nachhaltige Energie zu erzeugen und so das Klima schützen.
  • Durch lokal produzierten Strom können Nebenkosten gesenkt und darüber hinaus die CO2-Bilanz des Gebäudes verbessert werden.
  • Es gibt geförderten und nicht geförderten Mieterstrom. Der Preis für gefördeten Mieterstrom darf 90 % des Grundversorgertarifs nicht überschreiten. Mietstrombeziehende profitieren also dauerhaft von günstigen Strompreisen.
  • Die Kosten für den Bau der PV-Anlage dürfen vom Vermietenden nicht auf die Mietenden umgelegt werden.
  • Wohungsunternehmen profitieren von einer erweiterten Kürzung der Gewerbesteuer, wenn sie nachweisen können, dass Vermietung ihr Kerngeschäft ist.
graphische Darstellung des Mieterstrom-Modells von Muvicom Solarzentrumberlin

WIE FUNKTIONIERT MIETERSTROM?

Mit der Installation einer PV-Anlage auf dem Dach, auf Nebenanlagen oder gewerblichen Gebäuden, wird Strom produziert, den Mietende nutzen können.

Die Förderung durch den sogenannten Mieterstromzuschlag setzt voraus, dass
  • die Solaranlage auf dem Hausdach, Nebenanlagen oder gewerblichen Gebäuden installiert wird.
  • Der Strom in Solar- oder Windanlagen produziert wird.
  • Zudem muss dieser Strom an Letztverbraucher*innen in diesem Gebäude oder im selben Quartier geliefert und verbraucht werden.
  • Der Strom darf dazu nicht durch das allgemeine Stomversorgungsnetz durchgeleitet werden.
  • Die PV-Anlage muss nach dem 25. Juli 2017 installiert worden sein.
  • Ab dem 1. Januar 2025 kann der Netzanschluss von PV-Anlagen vereinfacht und einheitlich organisiert werden.
  • Außerdem gilt für Mieterstrom aus Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 installiert wurden, erhöhte Vergütungssätze.
  • Die maximale Einspeisungsgrenze, von 70 Prozent der PV-Nennleistung, die in das öffentliche Netz eingespeist werden darf, entfällt für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb gingen.
  • Der Kauf einer Photovoltaikanlage sowie die Einspeisevergütung auf den PV-Strom ist umsatzsteuerfrei.

Graphik Wie funktioniert Mieterstrom von Muvicom Solarzentrum Berlin

  • Graphische Darstellung des Mieterstrom-Modells

    JPG-Dokument (965.7 kB)

Inspektion eine Solaranlage auf einem Schuldach

3 VARIANTEN

Für die Umsetzungsmöglichkeiten von Mieterstrom gibt es grundsätzlich drei Varianten
  1. Beim Contracting übernimmt ein Dienstleister alle Rechte und Pflichten (Finanzierung, Installation, Vertragsabschluss mit den Mieter*innen, Zählerwesen, Abrechnung, Wartung, Kundenservice, Reststromeinkauf, etc.).
  2. Wer keinen Dienstleister einbinden möchte, kann alles in Eigenregie umsetzen.
  3. Beim Enabling schlüpft der oder die Gebäudeeigentümer*in in eine teilaktive Rolle und holt sich für bestimmte Bereiche des Mietstromprojekts spezialisierte Unternehmen als Dienstleister*in. Beispielsweise für die Installation und / oder den Betrieb der PV-Anlage. Das sogenannte Lieferkettenmodell ist eine beliebte Variante des Enablings bei dem ein oder eine Dienstleister*in die Vermarktung oder den Betreib übernimmt.
Windrad und Strommast

NICHT GEFÖRDERTER MIETERSTROM

Bei nicht gefördertem Mieterstorm kann auch Energie aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Blockheizkraftwerken und Kleinwindanlagen genutzt werden, um die Mietenden mit Strom zu versorgen. Mietende können Mieterstrom und Restrom von unterschiedlichen Vertragspartnern beziehen.

GEMEINSCHAFTLICHE GEBÄUDEVERSORGUNG

§ 42b Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) schafft mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eine bürokratiearme Alternative zum Mieterstrom. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll die lokale Nutzung von PV-Strom stärken. Das Modell sieht vor, dass
  • PV-Strom an oder auf einem Gebäude (Dach oder Nebenanlagen) erzeugt und vor Ort durch die Mietenden, Wohnungs- oder Gebäudeeigentümer*innen (teilnehmenden Letztverbraucher*innen) verbraucht wird
  • Zwischenspeicher erlaubt sind
  • die Weitergabe von PV-Strom an teilnehmenden Letztverbraucher*innen weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen ist und die Betreiber*innen der PV-Anlage insbesondere von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit werden
  • Aufgrund dieser Befreiungen ist in Abgrenzung zum eigenständig fortbestehenden Mieterstrommodell keine zusätzliche Förderung der in diesem Modell innerhalb des Gebäudes genutzten Strommengen vorgesehen.
  • die Überschusseinspeisung in das Netz wie gewohnt nach dem EEG vergütet wird
  • die Strombezugsmengen des Letztverbrauchers viertelstündlich gemessen werden.

PV-BALKONKRAFTWERK

Darüber hinaus gibt es PV-Balkon-Kraftwerke. Mit dem Solarpaket I wird die Installation und Inbetriebnahme vereinfacht (beispielsweise mit herkömmlichem Schukostecker) und leistungsstärkere Anlagen (bis zu 800 Watt/2 Kilowatt) möglich. Diese Neuerungen unterstützen die Energiewende niederschwellig.

WAS SONST NOCH WICHTIG IST

  • In Deutschland sind Mieter*innen frei in der Wahl des Stromanbieters. Das bedeutet, der Mietvertrag darf auch bei Mieterstrom-Häusern nicht an einen Stromvertrag gekoppelt werden. Nicht alle Mieter*innen eines Hauses müssen Mieterstrom beziehen.
  • Der generierte Mieterstrom kann auch ins allgemeinte Stromnetz eingespeißt (was allerdings wenig rentrabel ist), für den Betriebsstrom des Hauses, wie Fahrstühle und Beleuchtung, genutzt werden oder eben für den Eigenverbrauch.
    Es kann sinnvoll sein, einen Speicher ein zu bauen, um die Nutzungsquote zu erhöhen und weniger teuren Strom aus dem Stromnetz zu beziehen. Ob dies wirtschaftlich ist, muss im Einzelfall evaluiert werden. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe fördert Stromspeicher. Alle Infos zum Fördermodul finden sich auf der Senatsseite sowie auf der Seite des IBB Business-Teams.
  • Besonders effizient ist eine Dach-PV-Anlage in Kombination mit einem Gründach. Die Begrünung kühlt die PV-Module. Somit kann diese mehr Strom produzieren.
  • Die Anlage muss einmal im Jahr gewartet werden. Eine 10%-Neigung der Module gewährleistet die Selbstreinigungsleistung und mindert so die Betriebskosten erheblich.
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WO BEKOMME ICH WEITERE INFOS?

Das SolarZentrum Berlin berät unabhängig sowie produkt- und herstellerneutral zu Photovoltaik, Wärmepumpen, Mietstrommodellen, gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung und Solarthermie. Die erste Beratung ist kostenlos und bezieht sich ausschließlich auf Berliner Immobilien.
Das SolarZentrum Berlin wird vom Landesverband Berlin-Brandenburg der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS) betrieben und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin gefördert.

Neben der Beratung finden Sie hier zahlreiche Informationsmaterialien, Veranstaltungen zum Thema sowie einen Info-Podcast.

  • Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Solarenergie spielt hier eine bedeutende Rolle. Die folgenden Verlinkungen bieten mehr Infos über die Solarcity Berlin und den Masterplan Solarcity.
  • Wer sich für die rechtlichen Grundlagen in Berlin sowie Förderprogramme oder den Energieatlas interessiert, findet auf der Erneuerbare Energien-Seite der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe viele Hinweise.
  • Über den Energieatlas Berlin können Sie das PV-Potential Ihres Daches herausfinden.
    Hierfür klicken Sie auf das Ausklapp-Menü unter Solarengerie und wählen “Photovoltaik Potenzial” aus. Über die Adresssuche können Sie Ihre Angaben eingeben. Durch klicken auf den roten Kreis, öffnet sich ein Kontextmenü mit den gesuchten Informationen.

Einen kompakten, Zielgruppen-zugeschnittenen Überblick über Solarenergie und Unterstützungsmöglichkeiten in Berlin bietet die Plattform Solarwende von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

  • Auch das Bundesministerium für Klimaschutz und Wirtschaft (BMWK) informiert zu Mieterstrom.

SOLARSTROM INFOVERANSTALTUNG

  • Präsentation Solarstrom für Mehrfamilienhäuser in Neukölln

    PDF-Dokument (3.0 MB) - Stand: 23. September 2024