Rund ums Gewerbe

Gewerbeakten im Ordnungsamt

Jeder Gewerbebetrieb muss beim Wirtschafts- bzw. Gewerbeamt des Bezirkes angemeldet werden. In Berlin übernehmen die Ordnungsämter in den Bezirken diese Aufgabe. Anmelden müssen Sie sich immer in dem Bezirk, in dem Sie Ihr Gewerbe ausüben möchten.

Wenn Sie sich also in Neukölln selbständig machen wollen, ist unser Ordnungsamt somit die erste “Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle” für Sie als künftige bezirkliche Unternehmerinnen und Unternehmer. Hier können Sie u.a. ein
Gewerbe anmelden
Gewerbe abmelden
Gewerbe ummelden .

Sie finden alle Serviceleistungen rund um das Thema “Gewerbe” im Serviceportal.

Unterschieden wird generell zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen (u.a. Handwerksbetriebe, Gaststätten- oder Reisegewerbe) Unternehmen. Die Erlaubnis gilt für jeden natürlichen und juristischen Gesellschafter (Gründer, Kapitalgesellschaften etc.).

Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie einen Personalausweis bzw. Pass sowie evtl. besondere Genehmigungen und Nachweise (Handwerkskarte, Konzessionen z.B. für das Gaststätten-, Verkehrs- und Bewachungsgewerbe, Reisegewerbe usw.).

Sogenannte “Freie Berufe” müssen übrigens nicht angemeldet werden. Hierzu zählen u.a. selbständig ausgeübte künstlerische Tätigkeiten, Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Krankengymnasten, Dolmetscher etc.

Unser Tipp:

Vieles rund ums Gewerbe lässt sich bereits online erledigen. Nutzen Sie das Serviceportal berlin.de , den Einheitlichen Ansprechpartnert oder die Schnellsuche A- Z Dienstleistungen des Bezirksamtes Neukölln, um Ihr Anliegen schnell und unkompliziert zu klären.

Kurz erklärt: Gewerbe anmelden

Die IHK hat in diesem Video kurz zusammengefasst, wann Sie ein Gewerbe anmelden müssen.
Geschäftsmann, Lupe, Weltkugel, Standort

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Formate: video/youtube

Die IHK Berlin hat in diesem Video kurz das Wichtigste zur Anmeldung eines Gewerbes zusammengefasst.

Blick durch eine Lupe auf eine Liste von Zahlen

Vertrauen ist gut, doch Kontrolle muss sein

Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehört es auch, die Gewerbetreibenden über richtiges Verhalten zu informieren und aufzuklären und die Einhaltung von Vorschriften, z. B. des Jugendschutzgesetzes, des Ladenöffnungsgesetzes oder auch zum Sonn- und Feiertagsschutz zu prüfen.

Deshalb sind unsere Kolleginnen und Kollegen des AOD und der Lebensmitteaufsicht bei Routinekontrollen oder auch aufgrund von konkreten Hinweisen im Bezirk unterwegs. Aber auch die Mitarbeitenden der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle und der Zentralen Verfahrensbearbeitung haben im Rahmen ihrer Verfahren die sogenannten Vor- (Antrag) und Nachschaurechte (Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben in der Gewerbeausübung) in den Gewerben. Wenn also auch mal bei einer Kontrolle Mitarbeitende ohne Dienstkleidung im Gewerbe stehen, hat auch das seine Richtigkeit.

Dabei sind sie alle berechtigt, ordnungswid­riges Verhalten zu ahnden. Dazu können sie Daten erheben, die Identität feststellen, Platzverweise erteilen oder Sachen sicherstellen. Oft reicht aber schon das Gespräch, um Wiederholungsfällen vorzubeugen. Und wenn nicht … dann kann es sein, dass es nicht bei der Verwarnung oder einem Bußgeld bleibt, sondern bis zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen kann. Eine Aufgabe, die dann wiederum im Ordnungsamt landet: nämlich in der “Zentralen Verfahrensbearbeitung”.

Übrigens…
kontrollierte das Neuköllner Ordnungsamt die ordnungsgemäße Lagerung und den Verkauf von Feuerwerk im Jahr 2022 in insgesamt 72 Gewerbeeinheiten, darunter große Discounter und Supermärkte sowie kleinere Einzelhandelsgeschäfte . Drei Verstöße wurden dabei festgestellt und geahndet.

Vorschriften, Hinweise und Hilfreiches

  • Gewerbeordnung (GewO)

    PDF-Dokument (1.5 MB)

  • Gaststättengesetz (GastG)

    PDF-Dokument (40.7 kB)

Verkauf von Pyrotechnik

  • Vertriebsanzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz

    PDF-Dokument (74.5 kB)

  • Sprengstoffgesetz (SprengG)

    PDF-Dokument (98.8 kB)