CO2-neutrale Verwaltung – Fuhrpark Umstellungsplan für das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Inhaltsverzeichnis

Zielstellung

Gemäß Paragraph 11 des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes sind alle Behörden der Berliner Verwaltung verpflichtet, bis Ende 2022 Pläne zur schrittweisen Umstellung ihrer Kraftfahrzeugflotten auf im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge aufzustellen und diese spätestens bis Ende 2026 fortzuschreiben. Zielstellung der Pläne ist neben der Ableitung einer strategischen Vorgehensweise u.a. auch, die für eine Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Investitions- und Be-triebskosten rechtzeitig abschätzen und in den Finanz- und Haushaltsplänen entsprechend abbil-den zu können.

Ergebnisse der Bestandsaufnahme

Für die Bestandsaufnahme des derzeitig vorhandenen Fuhrparkes im Bezirksamt Lichtenberg ist Nachfolgendes festzustellen.
Der Fuhrpark beinhaltet insgesamt 82 Fahrzeuge an 17 Standorten. Der Fahrzeugbestand teilt sich wie folgt auf:

Anzahl der Fahrzeuge nach Standorte

  • Standorte gesamt:

    • PKW: 6
    • Kleintransporter < 3,5t: 47
    • Transporter > 3,5t: 8
    • Nutzfahrzeuge: 2
    • Sonstige: 8
    • E-Fahrzeuge 1: 12
    1 zusätzlich zu den vorab aufgeführten Fahrzeugen
  • Möllendorffstr. 6 /GLS 103

    • PKW: 1
  • Alt-Friedrichsfelde 60

    • PKW: 4
    • Kleintransporter < 3,5t: 6
    • Sonstige: 4
    • E-Fahrzeuge 1: 7
  • Alfred-Kowalke-Str. 24

    • E-Fahrzeuge 1: 2
  • Große-Leege-Str. 103

    • PKW: 1
    • E-Fahrzeuge 1: 3
  • Gensinger Str. 105

    • Kleintransporter < 3,5t: 2
    • Transporter > 3,5t: 1
  • Gotlindestraße 80

    • Kleintransporter < 3,5t: 3
  • Zu den Krugwiesen 10

    • Kleintransporter < 3,5t: 13
    • Transporter > 3,5t: 5
    • Nutzfahrzeuge: 1
  • Gudrunstr. 20

    • Kleintransporter < 3,5t: 6
  • Paul-Junius Stra.73

    • Kleintransporter < 3,5t: 6
    • Transporter > 3,5t: 1
    • Sonstige: 1
  • Schulze-Boysen-Str. 40

    • Kleintransporter < 3,5t: 2
  • Schwarzmeerstr. 57

    • Kleintransporter < 3,5t: 2
  • Liepnitzstraße 33

    • Kleintransporter < 3,5t: 2
    • Nutzfahrzeuge: 1
  • Malchower Weg 54

    • Kleintransporter < 3,5t: 1
  • Erich-Kurz-Str. 6-10

    • Kleintransporter < 3,5t: 1
  • Paul-Junius-Str. 15

    • Kleintransporter < 3,5t: 1
  • Schulze-Boysen-Str. 12

    • Kleintransporter < 3,5t: 1
  • Siegfriedstraße 71

    • Transporter > 3,5t: 1
    • Sonstige: 2
Fuhrpark LIBG -Diagramm- Altersklassen der Fahrzeuge im Eigentum

Einteilung der Fahrzeuge in Altersklassen (nur Eigentum)

Weiterhin verfügt das Bezirksamt und die Senatsverwaltung bereits über 8 Ladesäulen. Davon in Lichtenberg an folgendem Standort:

  • Alt-Friedrichsfelde 60

Von den insgesamt 82 Fahrzeugen befinden sich 68 im Eigentum und 14 sind über Leasingverträge vertraglich gebunden. Das durchschnittliche Alter der Fahrzeuge beträgt 7,12 Jahre. Nach aktuellem Kenntnisstand wird sich der Fahrzeugbedarf in den nächsten Jahren nicht relevant ändern.

Aus der Anzahl der benötigten Fahrzeuge ergibt sich nach heutigem Kenntnisstand ein Bedarf an 42 zusätzlichen Ladesäulen, die für eine komplette Elektrifizierung des Fuhrparkes installiert werden müssen 2.

2 Ansatz: 1 Ladesäule entspricht 2 Ladepunkten für 2 Fahrzeuge; Unter Berücksichtigung der Standzeit und Fahrstrecken der Fahrzeuge ergibt sich hinsichtlich der tatsächlich notwenigen Ladesäulen mit einem entsprechenden Lademanagement weiteres Optimierungspotential.

Die insbesondere für die Ladeinfrastruktur relevante Auswertung der Nutzungsprofile der Fahrzeuge ergab folgende Ergebnisse.

Anzahl von PKW und Kleintransporter <3,5 t mit einer Tagesfahrleistung von <100 Km nach Organisationseinheiten

  • Straßen- und Grünflächenamt

    12

  • Gesundheitsamt

    2

  • Ordnungsamt

    1 (+3)

  • Amt für Regionale Ordungsaufgaben

    9

  • Schulamt

    4

  • Umwelt- und Naturschutzamt

    1

  • Vermessungsamt

    3

  • Bürgermeister

    1

Zeitpunkte der Ersatzbeschaffung

Aufgrund des Alters einzelner Fahrzeuge und des Auslaufens bestehender Leasingverträge ist die Ersatzbeschaffung durch Elektrofahrzeuge gut abbildbar. Die Planung der Ersatzbeschaffung aller weiteren Fahrzeuge bis 2030 wird entsprechend auf die zukünftigen Haushaltsjahre nach Möglichkeit gleichmäßig verteilt. Für die Priorisierung der Umrüstung der Fahrzeuge wird in drei Kategorien unterschieden:

  • Fahrzeuge, deren Alter mindestens 20 Jahre betragen, erhalten die höchste Priorisierung
  • Fahrzeuge, deren Alter zwischen 10 und 20 Jahren liegt, erhalten eine mittlere Priorisierung
  • Fahrzeuge, die jünger als 10 Jahre sind, erhalten die geringste Priorisierung

Damit ergibt sich bei einem gesamten Fahrzeugbestand von 82 Fahrzeugen und linearer Betrachtung, dass in den Jahren 2022 bis einschließlich 2030 9 (= Fahrzeugbestand / 9 Jahre) Fahrzeuge pro Jahr gegen Elektrofahrzeuge ersetzt werden müssten.

Ersetzungsplan bis 2030 - Anzahl nach Jahren und Standorten

  • Möllendorffstr. 6 /GLS 103

    2022: 1

  • Alt-Friedrichsfelde 60

    2022: 7, 2023: 1, 2025: 4, 2026:2, 2028: 2, 2030: 6

  • Alfred-Kowalke-Str. 24

    2023: 2

  • Große-Leege-Str. 103

    2025: 1, 2026: 3

  • Gensinger Str. 105

    2026: 1, 2029: 1, 2030: 1

  • Gotlindestraße 80

    2025: 1, 2026: 2

  • Zu den Krugwiesen 10

    2024: 7, 2025: 8, 2026: 3, 2027: 1, 2030: 1

  • Gudrunstr. 20

    2025: 1, 2026: 1, 2030: 5

  • Paul-Junius Stra.73

    2024: 1, 2025: 2, 2026: 1, 2029: 2, 2030: 1

  • Schulze-Boysen-Str. 40

    2026: 1, 2028: 1

  • Schwarzmeerstr. 57

    2025: 1, 2026: 1, 2030: 1

  • Liepnitzstraße 33

    2024: 1

  • Malchower Weg 54

    2025: 1

  • Erich-Kurz-Str. 6-10

    2025: 1

  • Paul-Junius-Str. 15

    2023: 1

  • Schulze-Boysen-Str. 12

    2023: 1

  • Siegfriedstraße 71

    2023: 1, 2025: 1, 2027: 1

In der Tabelle sind auch die Änderungen der Leasingverträge und Fahrzeuge die künftig aufgegeben werden enthalten.

Standortspezifische Untersuchungen

Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden die Standorte hinsichtlich der Parkplatzsituation sowie bereits vorhandener Ladesäulen untersucht. Die für eine Planung der Ladeinfrastruktur notwendige genaue Begutachtung des Hausanschlusses erfolgt im Anschluss an die Erstellung des vorliegenden Umstellplanes, da hierfür sehr detaillierte und standortspezifische Analysen notwendig sind.

Planung der Finanz- und Haushaltsmittel