Die Beteiligung der Bevölkerung an der Rechtsprechung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaates. Schöffinnen und Schöffen sind Teil der Rechtsprechung, sie gestalten den Strafprozess mit. Sie bringen sich als ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren mit ihren Erfahrungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen.
Das nächste Verfahren zur Aufstellung von Schöff:innen-Vorschlagslisten wird für die Amtsperiode 2029 bis 2033 stattfinden. Bewerbungen sind bereits ab Sommer 2027 möglich.
Entsprechende Informationen zum Bewerbungsverfahren werden voraussichtlich ab Frühjahr 2027 hier veröffentlicht.
Weitere allgemeine Informationen zum Schöffenamt finden Sie hier