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Tipps und Pressemitteilungen zum Thema Gleichstellung. Weitere Informationen
Herzlich willkommen,
Sie haben die Webseite der Gleichstellungsbeauftragten Charlottenburg-Wilmersdorf angeklickt.
Als bezirkliche Gleichstellungs- und Queerbeauftragte bin ich unter andrem Ansprechpartnerin für die Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Bezirk.
Innerhalb der Bezirksverwaltung wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen Vorhaben und Maßnahmen mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann haben.
Ich bin Katrin Lück und seit 2017 bekleide ich dieses Amt. Meine Seite ist nicht statisch, genau wie unsere Gesellschaft, die ständigen Veränderungen unterliegt. Deshalb wird beim derzeitigen Neu-Aufbau der Seite auch nicht ein Baustellenzeichen erscheinen, sondern der Veränderungsprozess wird von meinem Team sichtbar gemacht.
Gleichstellung ist etwas, das auf den ersten Blick wenig greifbar erscheint und doch ist es ein Auftrag, der sich unmittelbar an uns alle aus der Verankerung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ergibt.
Unsere Verfassung sagt nämlich in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Die Verfassung von Berlin regelt in Artikel 10 (Gleichheitsgrundsatz):
Absatz 1:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.”
Absatz 2:
„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.”
Absatz 3:
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, die Gleichstellung und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens herzustellen und zu sichern. Zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen zur Förderung zulässig.”
In konsequenter Umsetzung dieses Verfassungsauftrages hat der Gesetzgeber des Landes Berlin, das Abgeordnetenhaus von Berlin, in § 21 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) eine starke und weisungsunabhängige Stellung der so genannten Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten verankert. Weisungsfrei und unabhängig von der jeweiligen Zusammensetzung des Bezirksamtes als politisches Gremium, setzen meine Kolleginnen aus den anderen Berliner Bezirken und auch ich jeweils nach individuellen Schwerpunktsetzungen Impulse in die Gesellschaft hinein.
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Gleichstellungsbeauftragte
Katrin Lück