Bebauungsplan IX-55

für die Grundstücke
Forckenbeckstraße 76-89 und Mecklenburgische Straße 32-43
im Bezirk Wilmersdorf
(Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf)

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 26.10.1962 mit Änderungen vom 16.04.1963 (In diese Abzeichnung eingearbeitet)

Teilweise durch die Bebauungspläne IX-55-1 und IX-55-2a ersetzt.

  • Bebauungsplan IX-55

    Plangröße 1124 × 594 mm

    PDF-Dokument (5.9 MB)

  • Bebauungsplan IX-55 Begründung

    PDF-Dokument (648.7 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. In den Dauerkleingärten dürfen nur Lauben errichtet werden, die nicht Wohnzwecken dienen und deren Grundfläche einschließlich Nebenanlagen wie Kleintierstall, Abort, geschlossene Veranda, 18 m² nicht überschreitet. Die Überdachung eines 6 m² großen offenen Laubenvorplatzes als Sitzplatz ist zulässig.
  2. Innerhalb der privaten Grünfläche a-b-c-d-a (Kneipp-Prießnitz-Verein) können geringfügige eingeschossige bauliche Anlagen, die mit der Zweckbestimmung in Einklang stehen – Toiletten, Waschräume, Sauna, Wärterwohnung und dergl. – zugelassen werden.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.