Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 26.10.1962 mit Änderungen vom 16.04.1963 (In diese Abzeichnung eingearbeitet)
Teilweise durch die Bebauungspläne IX-55-1 und IX-55-2a ersetzt.