für die Grundstücke
Heerstraße 98/108 – Ragniter Allee 8/12 – Dickensweg 15/23
und für das Gelände zwischen
Heerstraße – Passenheimer Straße – Dickensweg und Ragniter Allee
im Bezirk Charlottenburg
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Teilweise durch den Bebauungsplan VII-165 ersetzt.
Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.
Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Stellplätze, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen.Werbeanlagen sind unzulässig.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes VII-5 vom 01.09.1953 für die Fläche A B C D A werden durch die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes ersetzt.