für die Grundstücke
Königin-Elisabeth-Straße 20/24 Ecke Knobelsdorffstraße 79/91 Ecke Rognitzstraße 19-20a und Stülpnagelstraße 7/13
im Bezirk Charlottenburg
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wohnwege, Zufahrten, Stellplätze Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
Die mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit und die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastenden Flächen dürfen nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.