Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung Bebauungsplan VII-B vom 08.12.1986 beachten.
Der Bebauungsplan VII-88 ist teilweise geändert durch den Bebauungsplan VII-VE2 .
Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.