für die Grundstücke
Meinekestraße 18-24, Lietzenburger Straße 1-2 und Joachimstaler Straße 14-21
im Bezirk Charlottenburg
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt. Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen. Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung Bebauungsplan VII-B vom 08.12.1986 beachten. Teilweise durch den Bebauungsplan VII-22-1 und Bebauungsplan VII-22-2 ersetzt.
Als Maß der baulichen Nutzung wird eine größte Baumasse von 8 m³ je m² Grundstücksfläche festgesetzt.
Die Einteilung des Straßenraumes und Anordnung der Wageneinstellplätze sowie die Zu- und Ausfahrten des Parkplatzes sind nicht Gegenstand der Festsetzung.
Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.