für das Gelände zwischen
Krumme Straße, Bismarckstraße, Zillestraße und Richard-Wagner-Straße
im Bezirk Charlottenburg
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt. Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.