Bebauungsplan VII-104

Stadtring Berlin Abschnitt Spandauer Damm – Spree
im Bezirk Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen der Bebauungspläne VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) und VII-104-2 teilweise ersetzt.
Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan VII-104

    Plangröße 840 × 594 mm ( 2 Seiten )

    PDF-Dokument (10.4 MB)

  • Bebauungsplan VII-104 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Im allgemeinen Wohngebiet und im Gewerbegebiet können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Grundflächenzahl und die Geschoßflächenzahl nicht überschritten werden.
  2. Bauliche Anlagen innerhalb und beiderseits der unter Leitungsrecht stehenden Flächen sind so auszuführen, dass die Leitungen vor Beschädigungen gesichert sind und die Zugänglichkeit In vollem Umfang gewahrt ist.
    Im übrigen dürfen diese Flächen nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen versehen werden.
    Anstelle der Bepflanzungen sind auch leicht zu beseitigende Befestigungen zulässig.
  3. Auf dem Grundstück der Stadtgärtnerei am Fürstenbrunner Weg sind bauliche Anlagen, die mit seiner Zweckbestimmung in Einklang stehen, zulässig.
  4. Die privaten, nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten. Vitrinen und Ankündigungsmittel jeder Art sind in ihrem Bereich unzulässig.
  5. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  6. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.