Bebauungsplan VII-5

für das Gelände westlich der
Reichssportfeldstraße
zwischen
Eisenbahn und Straße 42

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

Zu diesem Plan gehört ein Beiblatt mit Längen- und Querprofil.

  • Bebauungsplan VII-5

    Plangröße 840 × 594mm

    PDF-Dokument (2.6 MB)

  • Bebauungsplan VII-5 Begründung

    PDF-Dokument (631.9 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Bebauung innerhalb des Geltungsbereichs darf nur Wohnzwecken dienen und beträgt im Höchstfalle 2 Geschosse. Eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks, der Gebäude oder Gebäudeteile ist nicht zulässig.
  2. Dachform: Satteldach, Neigung 25°-30°.
  3. Falls eine Einfriedigung des Geländes erforderlich wird, darf sie nicht höher als 0,75 m sein.
  4. Der Baumbestand ist ohne Ausnahme zu erhalten.
  5. Innerhalb der privaten Freiflächen können im Bedarfsfalle, mit Zustimmung des Senators für Bau- und Wohnungswesen, feste Garagenbauten für den Eigenbedarf der Bewohner zugelassen werden, desgleichen bauliche Nebenanlagen wie Müllhäuschen und dergleichen.
  6. Die Einteilung der Straße, Anordnung der privaten Autoparkplätze und Wohnwege ist nicht Gegenstand der Festsetzung.