für die Aufhebung der
Klaustaler Straße zwischen Quedlinburger Straße und Am Spreebord
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Dieser Bebauungsplan ist teilweise geändert durch den Bebauungsplan VII-3-1B. (Verordnung vom 16. Juli 2013 GVBl. S. 354)
Das Gebiet innerhalb des Geltungsbereichs wird als “Gebiet mit gewerblicher Nutzung” festgesetzt. Zulässig sind gewerbliche Anlagen, die beim Betrieb keine erheblichen Nachteile, Belästigungen oder Gefahren für die Umgebung herbeizuführen geeignet sind, nebst den betriebsnotwendigen Wohnungen. Als Höchstmaß der baulichen Nutzung wird die Baumassenzahl 4.0 m³/m² festgesetzt.
Die Einteilung der Straßen ist nicht Gegenstand der Festsetzung.