Kinderbetreuung: Vielfältige Kindertagesbetreuung im Bezirk

Kinder spielen mit Holzblöcken

Kindertagesbetreuung im Bezirk

In Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es eine große Angebotsvielfalt in Kindertagesstätten (Kitas), Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten (EKT) und in der Kindertagespflege. Ihnen gemeinsam ist der Auftrag, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen sowie den Eltern zu ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Kindertagesbetreuung

Ein kleiner Junge spielt mit vielen Autos am Tisch

Tagesbetreuung

Kindertagesbetreuung umfasst Bildung, Erziehung und Betreuung in Kitas für Kinder ab der 8. Lebenswoche bis zur Einschulung in Einrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft, Größe und mit verschiedenen pädagogischen Profilen. Das „Berliner Bildungsprogramm für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu ihrem Schuleintritt“ schafft den verbindlichen Rahmen für die pädagogische Arbeit in allen Kitas. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Sprachförderung. Zentrales Ziel ist es, dass die Kinder aller Altersstufen in den frühen Jahren des vorschulischen Lernens die bestmöglichen Voraussetzungen für ihren weiteren Lebens- und Bildungsweg erhalten.
Hier geht es zur Kitagutschein-Anmeldung der Kindertagesbetreuung und hier zur Kitagutschein-Verwendung der Kindertagesbetreuung.

Kindertagespflegestellen

Hände einer ganzen Familie übereinander gestapelt

Tagespflege

Für kleine Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr gibt es auch die Möglichkeit, eine Tagespflegestelle mit 1-3 oder mit 4-5 Kindern, überwiegend im Haushalt der Tagespflegeperson, zu besuchen. In Tagespflegestellen mit bis zu 8 oder 10 Plätzen können Kinder bei individuellem Bedarf auch über das 3. Lebensjahr hinaus gefördert werden. Die Betreuung in diesen Gruppen erfolgt durch zwei pädagogische oder für die Kindertagespflege besonders qualifizierte Fachkräfte, zumeist in dafür angemieteten Räumen. In Tagespflegestellen mit mehr als 3 Kindern stehen vereinzelt auch Plätze für behinderte und besonders zu fördernde Kinder zur Verfügung. Sie bieten die Möglichkeit, Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen zu machen. Auch im Bereich der Kindertagespflege findet das Berliner Bildungsprogramm Anwendung. Die Eignung aller Kindertagespflegepersonen sowie ihre praxisbegleitende Qualifizierung werden durch das Jugendamt regelmäßig überprüft.
Hier geht es zur “Übersicht der Kindertagespflegestellen in Charlottenburg-Wilmersdorf(Kindertagespflegestellen in Charlottenburg-Wilmersdorf).

Eine ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen

drei Kinder vor einer Tafel lehnen sich auf einen Stapel Bücher

ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen

Was früher die Hortbetreuung war, wird in den Berliner Grundschulen, je nach Grundschulmodell vor oder auch nach der verlässlichen Halbtagsgrundschule bzw. der gebundenen Ganztagsgrundschule angeboten. Auch eine Ferienbetreuung ist möglich. Wenn Sie einen Platz zur ergänzenden Betreuung Ihres Kindes in einem Schulhort suchen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Grundschule.

Rechtsanspruch und Beitragsfreiheit

Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, Kinder mit Hula Hoop Reifen

Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz

Mit dem vollendeten 3. Lebensjahr hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz (5-7 Stunden). Ab 2013 besteht der Rechtsanspruch bereits ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, soweit kein erhöhter Betreuungsbedarf besteht, für einen Umfang von 4-5 Stunden täglich. Eine bedarfsgerechte Erhöhung erfolgt bei nachgewiesenen Begründungen. Die Feststellung für die Betreuung und Förderung von Kindern unter 1 Jahr erfolgt ebenfalls auf der Grundlage entsprechender Bedarfsnachweise der Eltern. Für die Förderung des Kindes in der Krippe, Tagespflege oder Kita wird, je nach Höhe Ihres Einkommens, ein monatlicher Kostenbeitrag erhoben. Aufgrund gesetzlicher Veränderungen ist der Kitabesuch ab 2011 für die letzten 3 Jahre vor Schulbeginn kostenfrei. Von den Eltern sind während der beitragsfreien Betreuungsjahre nur die Verpflegungskosten zu bezahlen. Nähere Informationen erhalten Sie in der für den gesamten Bezirk zuständigen Kita- Gutscheinstelle. Zuzahlungen für zusätzliche Leistungen in Kitas dürfen nur erhoben werden, wenn Eltern diese Angebote (z. B. frisch zubereitetes Gruppenfrühstück, Sport, Musik oder Fremdsprachen) wünschen. Die Zahlung für besondere Leistungen darf für die Aufnahme Ihres Kindes in einer öffentlich finanzierten Kita nicht zur Bedingung gemacht werden.