Für die Betreuung von Kindern in einer Kindertagespflegestelle ist, wie auch für die Betreuung in einer Kita, beim Jugendamt Ihres Wohnbezirkes die Beantragung eines so genannten Kitagutscheins erforderlich, mit dem die Finanzierung des Platzes gesichert wird.
Seit dem 01.01.2018 an hat Ihr Kind ab dem ersten Geburtstag einen
Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden täglich Förderung in der Kita, ohne dass der Bedarf geprüft wird.
Sie benötigen einen erweiterten Kita-Gutschein, wenn Ihr Kind bereits
halbtags betreut wird. Diesen können Sie formlos bei Ihrem Jugendamt beantragen, brauchen aber keinen Bedarf nachweisen.
Bitte denken Sie bereits bei der Antragstellung daran, dass Ihr Kind in der Kindertagesbetreuung vor Ihrer Arbeitsaufnahme bzw. Ihrem Ausbildungsbeginn eine Eingewöhnungszeit (4 Wochen) mit Ihrer Begleitung benötigt!
Nähere Informationen erhalten Sie in der für den gesamten Bezirk zuständigen Kitagutscheinstelle im Dienstgebäude Hohenzolllerndamm 174-177 Berlin.
Die Anträge finden Sie hier, bei Bürgerämtern oder den Pförtnern in den Rathäusern.
Im Internet finden Sie auch eine Adressenliste mit den Kindertagesstätten und Tagespflegestellen im Bezirk bzw. erhalten Sie diese auch in der Kitagutscheinstelle.
Weitere Informationen sowie in der Broschüre „Elterninformation“ der bezirklichen Kitagutscheinstelle finden Sie hier und über die Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Die pädagogischen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter