Innerhalb einer Woche nach der Entbindung müssen Sie die Geburt Ihres Kindes bei dem für Sie zuständigen Standesamt melden, wenn Ihr Kind Zuhause oder im Geburtshaus geboren wurde.
Für Kinder, die in der Klinik zur Welt kommen, erfolgt von dort die Geburtsmeldung.
Dem Standesamt ist auch innerhalb von vier Wochen der Name des Kindes zu melden.
Die Geburtenabteilung befindet sich im 2. OG.