Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens (SBGG)

Der Deutsche Bundestag hat am 12. April 2024 das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beschlossen. Hiernach ist es nun möglich durch eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geschlechtseintrag und den Vornamen im Geburtenregister zu ändern.

Bevor Sie eine persönliche Erklärung vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten abgeben können, muss der Änderungswunsch bei dem zuständigen Standesamt angemeldet werden. Dies ist ab dem 1. August 2024 auf schriftlichem Wege möglich. Nach Ablauf einer 3-monatigen Frist kann dann eine persönliche Erklärung im Standesamt abgegeben und die Änderungswünsche in das Geburtenregister eingetragen werden.

Für weitere Informationen und für die schriftliche Anmeldung nutzen Sie bitte das Merkblatt und den Vordruck zur schriftlichen Anmeldung Ihres Änderungswunsches.

  • Merkblatt SBGG

    PDF-Dokument (63.0 kB)

  • Antragsformular für Änderungen nach dem SBGG

    PDF-Dokument (56.6 kB)