Kosteneinziehung

Paragraph- und Euro-Zeichen auf einer Wippe

Ansprechpartner

Zuständigkeit nach Nachnamen Stellenzeichen Telefon Zimmernummer
Gruppenleitung Soz 320 9029-13832 317 b
A – J Soz 3250 9029-13841 315 b
K – Z Soz 3260 9029-13842 315 b

Sprechzeiten

Dienstag und Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Allgemeine Informationen

Einziehung von Forderungen des Landes Berlin gegen Kostenersatzpflichtige (beispielsweise Kostenersatz wegen zu Unrecht bezogener Sozialhilfe oder Darlehen).

Die Forderungen werden nur eingezogen, soweit der Kostenpflichtige auch in der Lage ist, die Aufwendungen zu ersetzen. Bei entsprechend niedrigem Einkommen sind Ratenzahlungen und Stundungen möglich.