Der
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und
Lokale
Agenda 21
empfiehlt
dem Ausschuss für Bau, Liegenschaften
und
Grundstücke,
die BVV
möge beschließen:
Betr. Sonderparkzone Messe Berlin
Neu: Ruhender Verkehr im Bereich des Messegeländes
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu
prüfen, durch welche organisatorischen Maßnahmen die AnwohnerInnen und die
Gewerbetreibenden rund um das Messegelände von den Belastungen des zusätzlich
ruhenden Verkehrs anlässlich von Messeveranstaltungen befreit werden können.
Dabei ist ggf. die Möglichkeit der
Einrichtung einer Sonderparkzone zu prüfen.
Der BVV ist bis zum 31.08.2007 zu
berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu
prüfen, wie eine Sonderparkzone “Messe Berlin” eingerichtet werden
kann, um die Anwohner und Gewerbetreibenden im nachstehend näher eingegrenzten
Bereich von den Belastungen des zusätzlichen ruhenden Verkehrs anlässlich von
Messeveranstaltungen zu befreien. Das damit greifende Parkverbot für
Nichtanwohner soll jeweils einschließlich drei Arbeitstage vor und nach der
jeweiligen Messe von 6.00 bis 22.00 Uhr gelten.
Das Gebiet soll vom Spandauer Damm
(Nordgrenze) bis einschließlich Siedlung Eichkamp (Südgrenze) sowie vom
Autobahnring (Ostgrenze) bis zur Achse Preußenallee/Bolivarallee (Westgrenze)
reichen. Entsprechende Anwohnervignetten sollen nicht mehr als 36 € pro
Jahr kosten und auch an Gewerbetreibende und Freiberufler in dieser Zone
ausgegeben werden. Die Einnahmen sollen zur Deckung der Kosten der Einrichtung
der Zone verwendet werden.
BV Wolf
geht grundsätzlich mit der Idee konform, die Anwohner zu entlasten. Ein jeweils
drei Arbeitstage vor und nach einer Veranstaltung geltendes Haltverbot
erscheint ihm jedoch zu lang. Er bringt folgenden Ersetzungsantrag ein:
“
-Ruhender Verkehr im Bereich des Messegeländes -
Das
Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, durch welche organisatorischen
Maßnahmen die Anwohnerinnen und Anwohner und die Gewerbetreibenden rund um das
Messegelände von den Belastungen des zusätzlichen ruhenden Verkehrs anlässlich
von Messeveranstaltungen befreit werden können. Dabei ist ggf. die Möglichkeit
der Einrichtung einer Sonderparkzone zu prüfen.
Der BVV ist
bis zum 31.08.2007 zu berichten.”
Diesem
Ersetzungsantrag wird mit 9 Ja- und 3 Nein-Stimmen zugestimmt.