Drucksache - 0332/3
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Die BVV in
ihrer Sitzung am 05.07.2007 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie die Toilettenanlagen in den
öffentlichen Gebäuden (z. B. in den Rathäusern, Bürgerämtern) die
Mindestanforderungen an Hygiene (chemisch wie auch olfaktorisch) bieten
könnten.. Der BVV ist
bis zum 31.10.2007 zu berichten. Hierzu wird Folgendes berichtet: Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Bezirksamt seit
Jahren sehr bemüht ist, in den öffentlichen bezirkseigenen Gebäuden mit den für
die Reinigung zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ein zufriedenstellendes
Reinigungsergebnis zu erzielen. Die Reinigungsleistungen werden gemäß Landeshaushaltsordnung
und weiterführenden Vorschriften ausgeschrieben, das wirtschaftlichste Angebot
erhält gemäß Landeshaushaltsordnung den Zuschlag. Der Leistungskatalog der
Ausschreibung umfasst hierbei den Umfang der zu erbringenden
Reinigungsleistungen sowie deren Reinigungsintervall. Das Bezirksamt hat Verständnis für den Wunsch nach einer
Erhöhung des Leistungsumfangs bzw. der Häufigkeit der Reinigung. Diese Wünsche
sind jedoch im Rahmen des im Haushalt eingestellten Budgets für die Reinigung
zumeist nicht finanzierbar. Die öffentlichen Sanitäranlagen (ebenso
Personal-Sanitärbereiche) sind gemäß Leistungsumfang der Reinigungsverträge
täglich zu reinigen. Die Verträge sehen im Bedarfsfall die Verwendung von desinfizierenden
Reinigungsmitteln vor. Aus Sicht des Bezirksamtes wird der Leistungsumfang und
die Häufigkeit der Reinigung somit den Mindestanforderungen an hygienische
Sanitäranlagen gerecht. Das es insbesondere in hoch frequentierten Sanitäranlagen, z.B.
im Bereich der Bürgerämter, wünschenswert und aufgrund von teilweise
benutzerbedingten Fehlverhalten oftmals notwendig wäre, mehrmals täglich zu
reinigen, verkennt das Bezirksamt nicht. Finanzielle Mittel für eine
entsprechende Beauftragung der Reinigungsfirmen stehen jedoch nicht zur
Verfügung. Das Bezirksamt hat eine Sanitäranlage neben der Bibliothek
im Rathaus Charlottenburg versuchsweise mit Geruchsverbesserern ausgestattet,
um hier insbesondere olfaktorisch den objektiven Reinigungszustand auch subjektiv
zu befördern. Das Ergebnis der Geruchsverbesserer wird aus Sicht des
Bezirksamtes als mäßig und im Kosten-Nutzen-Vergleich als nicht lohnenswert
einschätzt. Die Kosten für die zwei eingesetzten Spender (kontinuierliche, am
Spender einstellbare Anwendung alle 1, 2 oder 3 Stunden) betragen ca. 150 Euro
(zuzüglich Montagekosten für das Anbringen der Spender). Die Kosten für die
Nachfüller ca. 100 Euro/Jahr. Die vergleichsweise gering erscheinenden Kosten pro
Sanitäranlage würden zum Beispiel für die flächendeckende Installation im
Rathaus Charlottenburg (48 Sanitäranlagen) folgende Kosten verursachen: ·
für
die Spender ca. 7.200 Euro ·
für
die Nachfüller ca. 4.800 Euro/Jahr. Hochgerechnet auf den Einsatz in den drei großen Dienstgebäuden
entstehen so geschätzte Kosten i.H.v. 20.000 Euro für die Spender und
geschätzte Kosten für die Nachfüller i.H.v. 15.000 Euro/Jahr. In Anbetracht der Haushaltsprobleme wird das Bezirksamt
keine finanziellen Anstrengungen unternehmen, die olfaktorische Situation zu
ändern. Durch Strangsanierungen in den nächsten Jahren ist jedoch mit einer
Verbesserung der Situation zu rechnen. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen. Monika Thiemen Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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