Drucksache - 0458/3  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
05.07.2007 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen

Mündliche Anfrage Nr

 

Mündliche Anfrage Nr. 01                  Heike Schmelz

                                                              SPD-Fraktion

                                                              Schließung der Erziehungsgeldstelle für einen guten

                                                              Zweck?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.             Wie viele Anträge auf Elterngeld sind beim Jugendamt seit dem 1. Januar 2007 eingegangen und wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der Anträge?

 

2.             Warum muss die Eltern- und Erziehungsgeldstelle, wie aus einer Pressemitteilung des Bezirksamtes hervorgeht, zur Bearbeitung dieser Anträge zeitweise geschlossen werden?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann.

 

Mündliche Anfrage 02                        Stephanie Zeugner

                                                              CDU-Fraktion

                                                              Polizeiliche Rundgänge zum Durchführen des

                                                              Jugendschutzes

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Inwieweit hat das Bezirksamt das Angebot der Polizei zur gemeinsamen Kontrolle von Gaststätten und Verkaufsstätten zwecks Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzes genutzt?

1a. Sind weitere Rundgänge bzw. Lokalbesuche in diesem Zusammenhang geplant

      und wie werden diese durchgeführt?

 

1b. Wenn nein, will der zuständige Stadtrat diese Möglichkeit nicht nutzen?

 

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann.

 

 

Mündliche Anfrage 03                        Nicole Ludwig

                                                              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                              Car Sharing nur anderswo – oder auch in

                                                              Charlottenburg-Wilmersdorf?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.             Warum konnten trotz positivem Ergebnis des Pilotprojektes “Car Sharing” in Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg bisher noch immer keine Parkplätze für Car Sharing in Charlottenburg-Wilmersdorf ausgewiesen werden, obwohl hier sowohl bereits Plätze definiert wurden als auch Interessenten vorhanden sind?

 

1a.    Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass Neukölln offenbar keine Probleme sieht, nun

         Car-Sharing-Plätze auf öffentlichem Straßenland auszuweisen - hier werden

         heute, am 5. Juli, drei Stationen eröffnet?!

 

1b.    Welche Schlüsse zieht das Bezirksamt aus der positiven Stellungnahme der Se-

         natsverwaltung für Stadtentwicklung zum Car Sharing und wird es nun endlich Car

         Sharing auch in Charlottenburg-Wilmersdorf offensiv unterstützen, um verkehrs-

         politische Zeichen zu setzen und den Bürgerinnen und Bürgern unseres Bezirks

         endlich besseren Zugang zum Car Sharing zu bieten?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin Schmiedhofer.

 

 

 

Mündliche Anfrage 04                        Prof. Dr. Jürgen Dittberner

                                                              FDP-Fraktion

                                                              Wachpersonal an Schulen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Welchen Standpunkt vertritt das Bezirksamt zum Vorhaben des BA Neukölln öffentliche Schulen durch Wachpersonal zu sichern?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

 

Mündliche Anfrage 05                        Heike Schmelz

                                                              SPD-Fraktion

                                                              Neues vom Café Lietzensee

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.             Wie ist der Planungsstand für das Café am Lietzensee?

 

2.             Wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen und wann mit einem Baubeginn?

 

 

Mündliche Anfrage 06                        Albrecht Förschler

                                                              CDU-Fraktion

                                                              Wildes Plakatieren

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.         Stellt das Anbringen von Werbematerialien politischer Parteien an Straßenbäumen, Laternen, Verkehrszeichen und sonstigem Straßenmobiliar eine Ordnungswidrigkeit dar?

2.         Falls ja: hat das bezirkliche Ordnungsamt die in Frage kommenden Parteien und Verbände über den Sachverhalt aufgeklärt und wie gedenkt es bei Zuwiderhandlung vorzugehen?

 

Die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt schriftlich:

 

Zu 1:

Außerhalb der Wahlkampfzeiten stellt das Anbringen von Werbematerialien politischer Parteien eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

Zu 2:

Nein, da das Bezirksamt davon ausgeht, dass alle Institutionen, die Straßenwerbung mit Plakaten oder Handzetteln betreiben, die Vorschriften kennen. Bei der Feststellung einer Zuwiderhandlung werden die bei jeder unerlaubt festgestellten Werbung üblichen Schritte bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren unternommen.

 

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

 

Mündliche Anfrage 07                        René Wendt

                                                              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                              Dauerproblem Software bei der Elterngeld-Bear-

                                                              beitung – a never ending story?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.             Warum ist das Software-Problem bei der Bearbeitung von Elterngeldanträgen wei-

terhin nicht gelöst und welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um eine

         störungsfreie Antragsbearbeitung sicherzustellen?

 

1a.    Mit welcher Bearbeitungsdauer müssen die Antragsteller/innen rechnen und wer-

         den ggf. Vorschüsse zur Vermeidung von Härtefällen gewährt?

 

1b.    Warum war die Schließung der Elterngeldstelle für das Bezirksamt unumgänglich

         und ist mit weiteren vorübergehenden Schließungen zu rechnen; falls ja, wann und

         in welchem Umfang?

 

 

Mündliche Anfrage 08                        Susanne Klose

                                                              CDU-Fraktion

                                                              Kultur auch für Berufstätige

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Öffnungszeiten der Kommunalen Galerie und der Villa Oppenheim so zu verändern, dass auch berufstätige Bürger verstärkt die Möglichkeit haben, diese Einrichtungen zu besuchen?

 

 

Die Mündliche Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt schriftlich:

 

Die Kommunale Galerie, die Villa Oppenheim und das Heimatmuseum haben im Augenblick folgende Öffnungszeiten: dienstags bis freitags 10.00 bis 17.00 Uhr und bei Ausstellungen auch sonntags 11.00 bis 17.00 Uhr.

Die Artothek ist dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 18.00 Uhr und mittwochs von 10.00 bis 19.00 Uhr geöffnet.

Die genannten Öffnungszeiten werden dienstags bis freitags durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturamtes und an Sonntagen durch Honorarkräfte gewährleistet.

 

Ein früherer Erfahrungsaustausch mit anderen Kultureinrichtungen zeigte, dass spätere Öffnungszeiten auch in anderen Einrichtungen nicht vermehrt in Anspruch genommen werden. So schließt das Schloss Charlottenburg ebenfalls um 17.00 Uhr.

 

Würde gleichwohl die Öffnungszeit bis in die Abendstunden hinein erfolgen, müsste dies entweder durch Einsatz von mehr Personal (ist aufgrund der finanziellen Ausstattung des Bezirkes nicht darstellbar) oder durch eine Verschiebung der Öffnungszeiten von 10.00 auf 12.00 oder 13.00 Uhr erfolgen, dann könnten aber in den Vormittagsstunden Kitagruppen oder Schulklassen die Einrichtungen nicht mehr besuchen.

 

Als Fazit bleibt, dass Berufstätige auf die Öffnungszeit am Sonntag verwiesen werden müssen. Denkbar wäre zwar auch eine Öffnung an Sonnabenden, hierfür müssten dem Kulturamt aber weitere Honorarmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Monika Thiemen

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

Mündliche Anfrage 09                        Nicole Ludwig

                                                              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                              Fahrradständer von Gewerbetreibenden

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.         Nach welche Kriterien werden derzeit Gewerbetreibende insbesondere im

Klausenerplatz-Kiez vom Ordnungsamt aufgefordert, ihre vor den Geschäften

platzierten Fahrradständer zu entfernen?

 

1a.  Welche Zielsetzung hat diese Anordnung?

 

1b.  Hält es das Bezirksamt verkehrspolitisch für klug, Geschäfte mit der Entfernung

       der ihrerseits freiwillig aufgestellten Fahrradständer zu bedrängen?

 

Die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt schriftlich:

 

Zu 1a):

Das ‚Verbringen von Gegenständen‘ (so der juristisch korrekte Begriff) - das können Werbebanner, Stelltafeln, Tische, Spielgeräte oder auch Fahrradständer sein - auf öffentlichem Straßenland bedarf der Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung.

 

Ist es auf Grund der  örtlichen Gegebenheiten nicht möglich, weil z. B. der Fußgängerverkehr behindert wird, hat der Gewerbetreibende aber bereits einen Gegenstand herausgestellt, erfolgt die Aufforderung, diesen wieder zu entfernen. Wäre eine Aufstellung grundsätzlich möglich, wird der Gewerbetreibende aufgefordert, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

Im Bereich des Klausenerplatz-Kiezes und der benachbarten Straßen liegt im Ordnungsamt keine Dokumentation aus den letzten Monaten vor, die eine Entfernungsaufforderung beinhaltet. Es hat auch keine gesonderte Kontrolle dieses Bereiches gegeben. Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass es bei einer Situation, wie ich sie eingangs beschrieben habe, zu einer entsprechenden Beseitigungsaufforderung kam.  Das Bezirksamt ist gerne bereit, Einzelfälle, die Bezirksverordneten bekannt geworden sind, zu prüfen.

 

Zu 1b):          

Nein. Es gehört aber zu den Pflichten des Außendienstes des Ordnungsamtes zu handeln, wenn durch Fahrradständer eine z. B. die Fußgänger behindernde Gehwegnutzung vorliegt und ein entsprechender Antrag zur Aufstellung versagt würde.

 

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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