Drucksache - 0458/3
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Mündliche
Anfrage Nr. 01 Heike
Schmelz SPD-Fraktion Schließung
der Erziehungsgeldstelle für einen guten Zweck? Ich frage
das Bezirksamt: 1.
Wie
viele Anträge auf Elterngeld sind beim Jugendamt seit dem 1. Januar 2007
eingegangen und wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der Anträge? 2.
Warum
muss die Eltern- und Erziehungsgeldstelle, wie aus einer Pressemitteilung des
Bezirksamtes hervorgeht, zur Bearbeitung dieser Anträge zeitweise geschlossen
werden? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR
Naumann. Mündliche Anfrage 02 Stephanie
Zeugner CDU-Fraktion Polizeiliche
Rundgänge zum Durchführen des Jugendschutzes Ich frage das Bezirksamt: 1.
Inwieweit hat das Bezirksamt das Angebot der Polizei zur
gemeinsamen Kontrolle von Gaststätten und Verkaufsstätten zwecks Überprüfung
der Einhaltung des Jugendschutzes genutzt? 1a. Sind
weitere Rundgänge bzw. Lokalbesuche in diesem Zusammenhang geplant und wie werden diese durchgeführt? 1b. Wenn nein,
will der zuständige Stadtrat diese Möglichkeit nicht nutzen? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR
Naumann. Mündliche
Anfrage 03 Nicole
Ludwig Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen Car
Sharing nur anderswo – oder auch in Charlottenburg-Wilmersdorf?
Ich frage das
Bezirksamt: 1.
Warum konnten trotz positivem Ergebnis des
Pilotprojektes “Car Sharing” in Friedrichshain-Kreuzberg und
Tempelhof-Schöneberg bisher noch immer keine Parkplätze für Car Sharing in
Charlottenburg-Wilmersdorf ausgewiesen werden, obwohl hier sowohl bereits
Plätze definiert wurden als auch Interessenten vorhanden sind? 1a. Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass
Neukölln offenbar keine Probleme sieht, nun Car-Sharing-Plätze auf öffentlichem
Straßenland auszuweisen - hier werden heute, am 5. Juli, drei Stationen
eröffnet?! 1b. Welche Schlüsse zieht das Bezirksamt aus
der positiven Stellungnahme der Se- natsverwaltung für Stadtentwicklung
zum Car Sharing und wird es nun endlich Car Sharing auch in
Charlottenburg-Wilmersdorf offensiv unterstützen, um verkehrs- politische Zeichen zu setzen und den
Bürgerinnen und Bürgern unseres Bezirks endlich besseren Zugang zum Car
Sharing zu bieten? Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin Schmiedhofer. Mündliche Anfrage 04 Prof. Dr. Jürgen
Dittberner
FDP-Fraktion Wachpersonal
an Schulen Ich frage das Bezirksamt: Welchen Standpunkt vertritt das Bezirksamt zum Vorhaben des
BA Neukölln öffentliche Schulen durch Wachpersonal zu sichern? Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler. Mündliche
Anfrage 05 Heike
Schmelz SPD-Fraktion Neues
vom Café Lietzensee
Ich frage
das Bezirksamt: 1.
Wie
ist der Planungsstand für das Café am Lietzensee? 2.
Wann
ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen und wann mit einem
Baubeginn? Mündliche
Anfrage 06 Albrecht
Förschler CDU-Fraktion Wildes
Plakatieren Ich frage das
Bezirksamt: 1.
Stellt das Anbringen von Werbematerialien politischer
Parteien an Straßenbäumen, Laternen, Verkehrszeichen und sonstigem
Straßenmobiliar eine Ordnungswidrigkeit dar? 2.
Falls ja: hat das bezirkliche Ordnungsamt die in Frage
kommenden Parteien und Verbände über den Sachverhalt aufgeklärt und wie gedenkt
es bei Zuwiderhandlung vorzugehen? Die Mündliche Anfrage
beantwortet das Bezirksamt wie folgt schriftlich: Zu 1: Außerhalb
der Wahlkampfzeiten stellt das Anbringen von Werbematerialien politischer
Parteien eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu 2: Nein, da das
Bezirksamt davon ausgeht, dass alle Institutionen, die Straßenwerbung mit
Plakaten oder Handzetteln betreiben, die Vorschriften kennen. Bei der
Feststellung einer Zuwiderhandlung werden die bei jeder unerlaubt
festgestellten Werbung üblichen Schritte bis hin zu einem
Ordnungswidrigkeitsverfahren unternommen. Marc Schulte Bezirksstadtrat Mündliche
Anfrage 07 René
Wendt Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen Dauerproblem
Software bei der Elterngeld-Bear- beitung
– a never ending story? Ich frage das
Bezirksamt: 1.
Warum ist das Software-Problem bei der Bearbeitung von
Elterngeldanträgen wei- terhin
nicht gelöst und welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um eine störungsfreie Antragsbearbeitung
sicherzustellen? 1a. Mit welcher Bearbeitungsdauer müssen die
Antragsteller/innen rechnen und wer- den ggf. Vorschüsse zur Vermeidung von
Härtefällen gewährt? 1b. Warum war die Schließung der
Elterngeldstelle für das Bezirksamt unumgänglich und ist mit weiteren vorübergehenden
Schließungen zu rechnen; falls ja, wann und in welchem Umfang? Mündliche
Anfrage 08 Susanne
Klose CDU-Fraktion Kultur
auch für Berufstätige Ich frage das
Bezirksamt: Welche
Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Öffnungszeiten der Kommunalen Galerie
und der Villa Oppenheim so zu verändern, dass auch berufstätige Bürger
verstärkt die Möglichkeit haben, diese Einrichtungen zu besuchen? Die Mündliche Anfrage beantworte ich
für das Bezirksamt wie folgt schriftlich: Die Kommunale Galerie,
die Villa Oppenheim und das Heimatmuseum haben im Augenblick folgende
Öffnungszeiten: dienstags bis freitags 10.00 bis 17.00 Uhr und bei
Ausstellungen auch sonntags 11.00 bis 17.00 Uhr. Die Artothek ist
dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 18.00 Uhr und mittwochs von
10.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Die genannten
Öffnungszeiten werden dienstags bis freitags durch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Kulturamtes und an Sonntagen durch Honorarkräfte gewährleistet. Ein früherer
Erfahrungsaustausch mit anderen Kultureinrichtungen zeigte, dass spätere
Öffnungszeiten auch in anderen Einrichtungen nicht vermehrt in Anspruch
genommen werden. So schließt das Schloss Charlottenburg ebenfalls um 17.00 Uhr.
Würde gleichwohl die
Öffnungszeit bis in die Abendstunden hinein erfolgen, müsste dies entweder durch
Einsatz von mehr Personal (ist aufgrund der finanziellen Ausstattung des
Bezirkes nicht darstellbar) oder durch eine Verschiebung der Öffnungszeiten von
10.00 auf 12.00 oder 13.00 Uhr erfolgen, dann könnten aber in den
Vormittagsstunden Kitagruppen oder Schulklassen die Einrichtungen nicht mehr
besuchen. Als Fazit bleibt, dass
Berufstätige auf die Öffnungszeit am Sonntag verwiesen werden müssen. Denkbar
wäre zwar auch eine Öffnung an Sonnabenden, hierfür müssten dem Kulturamt aber
weitere Honorarmittel zur Verfügung gestellt werden. Monika Thiemen Bezirksbürgermeisterin
Mündliche
Anfrage 09 Nicole
Ludwig Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen Fahrradständer
von Gewerbetreibenden Ich frage das
Bezirksamt: 1.
Nach welche Kriterien werden derzeit Gewerbetreibende
insbesondere im Klausenerplatz-Kiez
vom Ordnungsamt aufgefordert, ihre vor den Geschäften platzierten
Fahrradständer zu entfernen? 1a. Welche Zielsetzung hat diese Anordnung? 1b. Hält es das Bezirksamt verkehrspolitisch für
klug, Geschäfte mit der Entfernung der ihrerseits freiwillig aufgestellten
Fahrradständer zu bedrängen? Die Mündliche Anfrage
beantwortet das Bezirksamt wie folgt schriftlich: Zu 1a): Das ‚Verbringen von Gegenständen‘ (so der
juristisch korrekte Begriff) - das können Werbebanner, Stelltafeln, Tische,
Spielgeräte oder auch Fahrradständer sein - auf öffentlichem Straßenland bedarf
der Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung. Ist es auf Grund der
örtlichen Gegebenheiten nicht möglich, weil z. B. der Fußgängerverkehr
behindert wird, hat der Gewerbetreibende aber bereits einen Gegenstand herausgestellt,
erfolgt die Aufforderung, diesen wieder zu entfernen. Wäre eine Aufstellung
grundsätzlich möglich, wird der Gewerbetreibende aufgefordert, einen
entsprechenden Antrag zu stellen. Im Bereich des Klausenerplatz-Kiezes und der
benachbarten Straßen liegt im Ordnungsamt keine Dokumentation aus den letzten
Monaten vor, die eine Entfernungsaufforderung beinhaltet. Es hat auch keine
gesonderte Kontrolle dieses Bereiches gegeben. Natürlich ist nicht
ausgeschlossen, dass es bei einer Situation, wie ich sie eingangs beschrieben
habe, zu einer entsprechenden Beseitigungsaufforderung kam. Das Bezirksamt ist gerne bereit, Einzelfälle,
die Bezirksverordneten bekannt geworden sind, zu prüfen. Zu 1b): Nein. Es gehört aber zu den Pflichten des Außendienstes des
Ordnungsamtes zu handeln, wenn durch Fahrradständer eine z. B. die Fußgänger
behindernde Gehwegnutzung vorliegt und ein entsprechender Antrag zur
Aufstellung versagt würde. Marc Schulte Bezirksstadtrat |
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