Drucksache - 0427/3  

 
 
Betreff: Umweltzone sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Verrycken/Wuttig/Centgraf/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
05.07.2007 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme, Zwischenbericht
Vorlage zur Kenntnisnahme, Schlussbericht

Die BVV möge beschließen:

Drucksache

der Bezirksverordnetenversammlung

Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Nr.0427/3

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

Schlussbericht

 

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin                                 Berlin, den     .08.2010

Abt. Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr                                                  15746               

 

V

1.

Umweltzone sichern

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 05.07.2007 Folgendes beschlossen:

 

Die BVV unterstützt die Einführung der Umweltzone in Charlottenburg-Wilmersdorf.

Um die Einführung und die Überwachung der Umweltzone zu sichern, unterstützt die BVV das Bezirksamt in seinen Bemühungen, die Hauptverwaltung des Landes Berlin in die Pflicht zu nehmen, damit die auf Landesebene beschlossene begrüßenswerte Maßnahme nicht an der finanziellen Unterausstattung des Innenstadtbezirks Char­lottenburg-Wilmersdorf scheitert.

 

Die BVV fordert deshalb:

 

Regelungen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umwelt­zone müssen zum Einen für die Bürgerinnen und den Bürger verständlich sein, zum Anderen für den Bezirk einen leistbaren Verwaltungsaufwand darstellen.

 

Der erhöhte Verwaltungsaufwand für die Erteilung und Verwaltung der Ausnahme­genehmigungen ist durch die Aufstockung der Personalmittel und die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszugleichen. Die Kosten sind durch das Land Berlin, nicht durch den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zu tragen.

 

Die Überwachung der Umweltzone stellt einen zusätzlichen Aufwand für das bezirkli­che Ordnungsamt dar. Dieser ist durch die Aufstockung der Personalmittel und die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzufedern. Die Kosten sind durch das Land Berlin, nicht durch den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zu tragen.

 

Der BVV ist bis zu  31.08.2007 zu berichten.

.
Das Bezirksamt teilt ergänzend zum 2. Zwischenbericht vom 29.01.2008 Fol­gendes mit:

 

Der Antrag des Bezirksamtes zum befristeten Einsatz von Personal aus dem Perso­nalüberhang wurde bewilligt. Über eine Zuordnung aus dem Zentralen Personal­überhangmanagement (ZeP) sind zwischenzeitlich zwei Beamte der Besoldungs­gruppe A 10 nach umfassender Schulung im Wirtschafts- und Ordnungsamt tätig. Dazu konnte ein Angestellter der Vergütungsgruppe VII/VI b für den Außendienst über das ZeP vermittelt werden.

 

Für den restlichen Personalbedarf von fünf Dienst­kräften im Allgemeinen Ordnungsdienst ist eine zeitlich befristete Außeneinstellung beantragt.

 

Es wird angestrebt, die inzwischen ausgewählten Personen nach Ab­schluss des Beteiligungsverfahrens der Mitarbeitervertretungen zeitnah die Grund­ausbildung absolvieren und sodann ihren Dienst aufnehmen zu lassen.

 

Über den Ausgang dieses Verfahrens wird seitens des Bezirksamtes abschließend im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten berichtet.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                 Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                              Bezirksstadträtin

 

 

 

WiAbtL Mitz.

 

 

2.      Übertrag in ALLRIS

3.      Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 30.09.08

4.      Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.      Kopie ab an Um 2

6.      Listen not.

7.      SozSekrAbl.

 

 

 

 

 

EU BzBm‘in                                                                             EU SozAbtL‘in

 

 

 


 

 
 

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