Drucksache - 0427/3
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Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf Nr.0427/3Vorlage zur Kenntnisnahme
Schlussbericht
Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Berlin,
den .08.2010 Abt.
Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr 15746 V 1.
Umweltzone
sichern Die
BVV hat in ihrer Sitzung am 05.07.2007 Folgendes beschlossen: Die
BVV unterstützt die Einführung der Umweltzone in Charlottenburg-Wilmersdorf. Um
die Einführung und die Überwachung der Umweltzone zu sichern, unterstützt die
BVV das Bezirksamt in seinen Bemühungen, die Hauptverwaltung des Landes Berlin
in die Pflicht zu nehmen, damit die auf Landesebene beschlossene begrüßenswerte
Maßnahme nicht an der finanziellen Unterausstattung des Innenstadtbezirks
Charlottenburg-Wilmersdorf scheitert. Die
BVV fordert deshalb: Regelungen
zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone müssen zum
Einen für die Bürgerinnen und den Bürger verständlich sein, zum Anderen für den
Bezirk einen leistbaren Verwaltungsaufwand darstellen. Der
erhöhte Verwaltungsaufwand für die Erteilung und Verwaltung der Ausnahmegenehmigungen
ist durch die Aufstockung der Personalmittel und die Einstellung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszugleichen. Die Kosten sind durch das Land
Berlin, nicht durch den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zu tragen. Die
Überwachung der Umweltzone stellt einen zusätzlichen Aufwand für das bezirkliche
Ordnungsamt dar. Dieser ist durch die Aufstockung der Personalmittel und die
Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzufedern. Die Kosten sind
durch das Land Berlin, nicht durch den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zu
tragen. Der
BVV ist bis zu 31.08.2007 zu berichten. . Der
Antrag des Bezirksamtes zum befristeten Einsatz von Personal aus dem Personalüberhang
wurde bewilligt. Über eine Zuordnung aus dem Zentralen Personalüberhangmanagement
(ZeP) sind zwischenzeitlich zwei Beamte der Besoldungsgruppe A 10 nach
umfassender Schulung im Wirtschafts- und Ordnungsamt tätig. Dazu konnte ein
Angestellter der Vergütungsgruppe VII/VI b für den Außendienst über das ZeP
vermittelt werden. Für
den restlichen Personalbedarf von fünf Dienstkräften im Allgemeinen
Ordnungsdienst ist eine zeitlich befristete Außeneinstellung beantragt. Es
wird angestrebt, die inzwischen ausgewählten Personen nach Abschluss des
Beteiligungsverfahrens der Mitarbeitervertretungen zeitnah die Grundausbildung
absolvieren und sodann ihren Dienst aufnehmen zu lassen. Über
den Ausgang dieses Verfahrens wird seitens des Bezirksamtes abschließend im
zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten berichtet. Das
Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika
Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadträtin WiAbtL
Mitz. 2. Übertrag in ALLRIS 3. Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für
BA-Sitzung am 30.09.08 4. Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro 5. Kopie ab an Um 2 6. Listen not. 7. SozSekrAbl. EU
BzBm‘in EU SozAbtL‘in |
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