Ziel / Zweck: Festsetzung eines Sondergebiets – Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende, Wohngebäude für Studierende, Auszubildende, Senioren und Wohnungslose, Kindertagesstätten.
Der Bebauungsplan 4-67 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Berliner Datenschutzgesetz. Wird eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben, gibt es keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind in der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“ zu finden, die mit ausliegt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 4-67 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Pressemitteilung vom 30.08.2019
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