Strengere Lärmschutzvorgaben für Lollapalooza

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat der Veranstalterin des Lollapalooza-Musikfestivals am 7. und 8. September im Olympiapark eine Genehmigung erteilt – allerdings unter strengeren Lärmschutzvorgaben als im Vorjahr.

Den Genehmigungsbescheid mit Anlagen sowie eine zoombare Bilddatei mit dem Lärmschutzkreis (rote Linie) finden Sie hier:

  • Genehmigung gemäß § 11 LImSchG Bln mit Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der VwGO

    PDF-Dokument (3.0 MB)

Maßgebliche Karte zur Bereitstellung von Ersatz-Unterbringungen - Lollapalooza Festival 2019

Maßgebliche Karte zur Bereitstellung von Ersatz-Unterbringungen - Lollapalooza Festival 2019

  • Maßgebliche Karte zur Bereitstellung von Ersatz-Unterbringungen - Lollapalooza Festival 2019

    Anlage zum Genehmigungsbescheid

    JPEG-Dokument (5.9 MB) - Stand: SenUVK

Sollten Sie zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören und eine Ersatz-Unterbringung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich per E-Mail oder telefonisch direkt an die Veranstalterin wenden. Die Kontaktdaten sind im Internet eingestellt.

Verbleiben darüber hinaus noch Fragen zum gleichen Thema, können Sie sich per Mail an folgende Adresse bei der Senatsverwaltung wenden (bitte geben Sie als Betreff „Lollapalooza – Ersatz-Unterbringung“ an):