Straßenbahnneubauvorhaben im Buchholzer Norden

Untersuchungsraum Straßenbahnneubauvorhaben im Buchholzer Norden

Untersuchungsraum Straßenbahnneubauvorhaben im Buchholzer Norden

Hintergrund

Berlin will den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Hinblick auf die Erfordernisse der wachsenden Stadt und vor dem Hintergrund der Stärkung des Umweltverbundes vorantreiben. Für die nächsten Jahre soll die Priorität dabei bei den Netzbereichen Innenstadt, Ersterschließung von Entwicklungsstandorten und Erschließung von Stadtgebieten außerhalb des Innenstadtrings mit Netzwirkung liegen.

Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 und die Richtlinien der Regierungspolitik (RdR) sehen im Ortsteil Französisch Buchholz unter anderem die Entwicklung des neuen Stadtquartiers „Alte Schäferei“ mit über 2.000, sowie der Gebiete im Bereich der Bucher Straße/Baltrumstraße mit rund 1.000–1.999 neu zu errichtenden Wohneinheiten vor. Zunächst soll das Gebiet mit einem Busvorlaufbetrieb und später durch eine Straßenbahn erschlossen werden. Zudem soll im nördlichen Bereich des Ortsteils der Gewerbestandort Buchholz Nord entwickelt werden. Der Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2040 weist ihm angesichts der wachsenden Wirtschaft eine hohe Priorität zu.

Diese Untersuchung erfolgt nach dem in Berlin etablierten Vorgehen. Zunächst soll durch ein spezialisiertes Planungsbüro das am besten geeignete Verkehrsmittel für den durch die Entwicklungsgebiete definierten Korridor im Buchholzer Norden ermittelt werden. Danach wird die planerisch zu bevorzugende Trassenvariante identifiziert. Sie wird abschließend mit einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf ihr Nutzen-Kosten-Verhältnis überprüft.

Mit der Realisierung des Vorhabens wird eine Straßenbahnverbindung geschaffen, die durch die Anbindung des nördlichen Französisch Buchholz an Versorgungszentren im näheren Umfeld eine Verbesserung innerbezirklicher Verkehrsbeziehungen darstellt.

Wie soll die Straßenbahn geführt werden?

Die Suche nach der besten Trassenführung ist Bestandteil der Grundlagenuntersuchung. Zunächst werden die grundsätzlich in Frage kommenden Varianten untersucht. Hier fließen ganz unterschiedliche Faktoren aus einem umfangreichen Kriterienkatalog mit ein. Diese Kriterien berücksichtigen vier unterschiedliche Sichtweisen auf die Trassenauswahl. So haben Fahrgäste andere Anforderungen an eine Linie („Fahrgast“) als die BVG, die auf der Strecke Straßenbahnen anbieten wird („Betrieb“), während die Stadt („Kommune“) z. B. eine langfristig wirtschaftliche Lösung anstrebt, aber auch die Auswirkungen auf die Stadt und die Umwelt („Allgemeinheit“) zu berücksichtigen sind. Die Streckenlänge bspw. hat sowohl Auswirkungen auf das Kriterium Reisezeit (Sichtweise Fahrgast) als auch auf die Investitionen (Sichtweise Kommune). Die Kennwerte sind auf der Maßstabsebene der Trassenbewertung erarbeitet und geeignet, verschiedene Trassen nach gleichem Schema zu bewerten.

Wie wird die neue Straßenbahnstrecke konkret aussehen?

Ziel der Untersuchung ist es, eine Trassenführung zu identifizieren, in der die Straßenbahn realisiert werden kann und die Wirtschaftlichkeit der Straßenbahn auf dieser Trasse nachzuweisen. Deshalb kann im Rahmen der Grundlagenuntersuchung noch keine Aussage bezüglich der Straßenraumaufteilung getroffen werden. Dies erfolgt erst im Rahmen der sich anschließenden Vorplanung.

Grundsätzlich gilt, dass der Gleiskörper einer Straßenbahn eine ca. 6 bis 7 m breite Fläche in Anspruch nimmt. Moderne Straßenbahnstrecken bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Integration in den Stadtraum, z. B. mit attraktivem Rasengleis oder weiteren Gestaltungselementen.

Wie viel wird die neue Straßenbahnstrecke kosten?

Die Kosten werden ermittelt, sobald die Trassenführung feststeht. Im öffentlich einsehbaren Entwurf des Nahverkehrsplans 2026-2028, der sich noch in der Beteiligung befindet, werden als grobe Kostenschätzung für diese Strecke 40 Millionen Euro angenommen (ausschließlich bis Alte Schäferei). Diese Zahl wird im Laufe der Grundlagenermittlung konkretisiert. Die Kostenermittlung für Infrastrukturvorhaben ist bundesweit über das anzuwendende Verfahren zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach der Methode der Standardisierten Bewertung geregelt, da sie die Grundlage für Fördermittel des Bundes bildet.

Stand der Planung

Die Grundlagenermittlung wurde im März 2026 begonnen und soll bis Ende 2027 abgeschlossen werden.

Das Ergebnis wird dann dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt. Spricht sich der Senat für die Weiterverfolgung der Planung aus, folgen weitere Planungsschritte (u. a. Vorplanung und Entwurfsplanung) und schließlich das Planfeststellungsverfahren. Anschließend kann mit der Baumaßnahme begonnen werden. Nach öffentlich einsehbarem Entwurf des Nahverkehrsplans 2026-2028 ist derzeit mit einer Inbetriebnahme im Zeitraum der Jahre 2036 – 2040 zu rechnen.