Mario Anton: „Das Service-Portal als digitales Zugangstor“

Mario Anton und Pepper mit Chatbot-App

Erfahren Sie in diesem Interview mehr von Mario Anton, Projektleiter und Diensteverantwortlicher für die IKT-Basisdienste Service-Portal und ZMS in der Abteilung IKT-Steuerung, Digitalisierung der Verwaltung und Bürgerdienste der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Das Service-Portal service.berlin.de ist die erste Adresse für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, um sich über alle verfügbaren Standorte und Dienstleistungen der Berliner Verwaltung zu informieren, diese online in Anspruch zu nehmen oder Termine bei Behörden zu buchen.

Die Verwaltung bietet auf persönlichem, postalischem, telefonischem Wege oder elektronisch über das Service-Portal Zugang zu ihren Leistungen. Was sind die Vorteile des Portals und welche Dienstleistungen können online abgewickelt werden?
In der Dienstleistungsdatenbank (DLDB) bündeln wir Informationen, wie Beschreibung der Leistung, Voraussetzungen, anfallende Gebühren und Zuständigkeit, an einem zentralen Ort und stellen diese anderen IKT-Basisdiensten bereit. Über das Service-Portal stehen diese Informationen unabhängig von Öffnungszeiten der Behörden oder Sprechzeiten des Bürgertelefons 115 rund um die Uhr zur Verfügung. Kundinnen und Kunden können damit die für sie passende Online-Leistung auswählen bzw. gut vorbereitet ihren Verwaltungstermin wahrnehmen. Als Online-Angebote sind grundsätzlich jene Dienstleistungen geeignet, für die ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist. Daneben existieren weitere Voraussetzungen, wie rechtliche Grundlagen, Beibringung von digitalen Bescheiden oder Authentifizierung des Antragstellenden.

Gibt es neue Entwicklungen im Bereich der Online-Terminvereinbarung mit dem Zeit-Management-System (ZMS)?
Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 haben wir die Möglichkeit, vollständig auf die Nachentwicklung „ZMS2“ umzustellen. Diese umfasst vor allem eine leistungsfähigere Modularisierung des Programmcodes und eine einheitliche Gestaltung des Backends, mit dem die ZMS-Anwender arbeiten, aber auch die Aufrufanzeigen und Wartemarken-Kioske. Erst wenn kein ZMS1-Gerät mehr betrieben wird, können neue, teilweise schon vorbereitete, Funktionen realisiert werden. Die Online-Buchungen wurden bereits in 2019 vollständig auf ZMS2 umgeschwenkt. Ergänzend wird ZMS auf die Service-Portal-Komponenten Service-App und Chatbot „Bobbi“ ausgeweitet.

Welche Auswirkungen haben das Online-Zugangsgesetz und die Single Digital Gateway-Verordnung der EU auf das Service-Portal?
Vereinfacht gesagt, wird durch beide Regelungen die Reichweite der Verwaltungsportale stark erhöht. Im OZG ist beispielsweise ein Portalverbund zwischen Bund und Ländern auf nationaler Ebene vorgesehen. Damit stellen wir einerseits anderen Verwaltungs-Portal-Betreibern unsere Dienstleistungsdatenbank zur Verfügung und erhalten umgekehrt Zugriff auf deren Leistungen und Standorte.
Die Single Digital Gateway -Verordnung regelt Ähnliches auf europäischer Ebene. Für die Vielzahl von Verwaltungs-Portalen der EU-Mitgliedsstaaten soll ein einheitliches digitales Zugangstor eingerichtet werden, über das auch das Service-Portal Berlins erreicht werden kann. Die Herausforderungen liegen in der Harmonisierung von Leistungsbeschreibungen und den vorgegebenen Fristen zur Umsetzung der ersten Stufe bis Ende 2020.