Natürlich verändern sich durch die Digitalisierung Bearbeitungsprozesse. Einige – teils fehleranfällige – Arbeitsschritte fallen weg, z.B. die Datenerfassung, einiges dauert auch tatsächlich länger als in der analogen Welt, z.B. das sichere Versenden von nachweispflichtigen Dokumenten, die die Kundinnen und Kunden vor Ort sonst persönlich entgegengenommen hätten. Gerade während der Corona Pandemie zeigen sich die großen Vorteile des digitalen Serviceangebotes für die Bürgerinnen und Bürger. Sie können die digitalen Dienstleistungen orts- und zeitunabhängig nutzen.
Die i-Kfz-Antragszahlen stiegen im Jahr 2020 schon vor der Pandemie leicht an, wuchsen aber besonders ab März 2020 mit den beginnenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens sprunghaft an. Im Februar 2020 lagen die i-Kfz-Antragszahlen bei insgesamt 87 Vorgängen, im Juli 2020 erreichten sie bereits 1.460 Vorgänge. Seit September 2020 – und dem Aussetzen der eID-Funktion des neuen Personalausweises zur Identifizierung im Portal – bewegen sich die Antragszahlen bei monatlich rund 2.500 Vorgängen.
Aber auch abseits von Corona trägt iKfz dazu bei, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Mit der Digitalisierung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeeinsparungspotenzial für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet. Auf Seiten der Verwaltung sind die Aufwände nach der Digitalisierung nicht wesentlich gesunken, was vor allem daran liegt, dass im Bereich der KfZ-Zulassung immer noch mit Siegel auf dem KfZ-Kennzeichen gearbeitet wird, welche erstellt und auch versandt werden müssen.