Zu dieser Drucksache liegt aufgrund einer redaktionellen Änderung eine Austauschseite vor. Des Weiteren liegt ein Ersatzantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/GRRÜNE vor.
Beratungsbeiträge: BV Rimmler, Selz, Oltmann, Janke, Olschewski
Abstimmung über die Ersetzung des Ursprungsantrages: Mehrheitsbeschluss
Abstimmung über den Ersatzantrag: Mehrheitsbeschluss
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich für einen Erhalt und den Ausbau der Kleingärten in Tempelhof-Schöneberg einzusetzen.
Das Bezirksamt möge darauf hinwirken, dass bei der anstehenden Aufstellung des StEP Wohnen des Landes Berlins hinsichtlich der Kleingartenflächen nicht vom Kleingartenentwicklungsplan 2004 in der Fassung seiner Fortschreibung 2010 abgewichen wird.
Das Bezirksamt wird ersucht, die im Kleingartenentwicklungsplan als „gesichert“ bezeichneten Kleingartenanlagen planungsrechtlich zu sichern, wenn sie sich privatem Eigentum befinden und wenn der Flächennutzungsplan durch seine Festsetzungen dies ermöglicht, da der Bezirk dort eine Aufgabe der Nutzung nicht über sein Eigentumsrecht verhindern kann.
Das Bezirksamt wird ersucht, alle Bauvoranfragen und Bauanträge, die eine als planungsrechtlich nicht gesichert einzustufende Kleingartenkolonie betreffen, dem zuständigen Ausschuss zur Kenntnis zu geben, damit dieser umfassend in eine Beratung eingebunden werden kann.
Des Weiteren soll das Bezirksamt erneut an den Bezirksverband der Kleingärtner Tempelhof e. V. heran treten, ob dieser weiterhin die Widmung der Flächen an der Lichtenrader Blohmstraße zu Kleingärten ablehnt.
Das Bezirksamt möge in diesem Zusammenhang prüfen, ob die im Januar dem Hauptausschuss überlassene Liste der Grün- und Brachflächen nicht Flächen enthält, die nicht für Wohnungsbau jedoch für Kleingärten geeignet wären, und diese je nach Lage dem Bezirksverband der Kleingärtner Tempelhof oder Schöneberg-Friedenau vorschlagen.
Darüber hinaus möge das Bezirksamt an den Bezirksverband der Kleingärtner Tempelhof e. V. heran treten, um zu klären, ob die 42 auf der Homepage des Bezirksverbands mit Stand 11.02.2013 ausgewiesenen leerstehenden Parzellen zügig wieder einer Unterverpachtung zugeführt werden können oder wo dem entgegen stehende strukturelle Hindernisse sind.