Auszug - Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans 7-21 für das Gelände südlich Yorckstraße und östlich der Nord-Süd Bahntrasse bestehend aus den Flurstücken 14 und 32 (Flur 67), Teilflächen der Flurstücke 37 und 38 (Flur 67), einer Teilflä-che des Grundstücks Kreuzbergstraße 40 sowie einem Abschnitt der Monumentenbrücke im Be-zirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  

 
 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 12.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 23.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0858/XIX Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans 7-21 für das Gelände südlich Yorckstraße und östlich der Nord-Süd Bahntrasse bestehend aus den Flurstücken 14 und 32 (Flur 67), Teilflächen der Flurstücke 37 und 38 (Flur 67), einer Teilflä-che des Grundstücks Kreuzbergstraße 40 sowie einem Abschnitt der Monumentenbrücke im Be-zirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Überwiesen an den Ausschuss für Stadtentwicklung –Konsensliste

Überwiesen an den Ausschuss für Stadtentwicklung –Konsensliste.

 

Das Bezirksamt bittet,

den mit beiliegender Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung – zu Pkt. der
TO vom . 2013 vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans 7-21 vom 26. August 2010 Begründung und Abwägung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 7-21 zu beschließen.

Begründung:

siehe Begründung gem. § 9 Absatz 8 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 7-21

 

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692)

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693)

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine

 

Anlagen:

Abwägungsergebnis aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Anlage 1)

Begründung gemäß § 9 Absatz 8 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 7-21 einschließlich verkleinerter Kopie des Bebauungsplanes mit Kennzeichnung der in der Begründung erwähnten Brücken (Anlage 2),

Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 7-21 (Anlage 3)

 
 

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