Auszug - Mit moderater Geschwindigkeit auf der B 101 ins Stadtgebiet – sicherer am Stadtrand die B 101 überqueren
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste.
Das Bezirksamt wird ersucht, bei den zuständigen Stellen des Bundeslandes Brandenburg darauf hinzuwirken, dass die Beschilderung zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Fahrtrichtung Berlin auf der B 101 rechtzeitig vor dem Erreichen der Stadtgrenze und vor allem vor der dortigen Fußgänger-Lichtsignalanlage geändert wird:
Ferner wird das Bezirksamt ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, auf der B 101 im unmittelbaren Bereich der Stadtgrenze per Radarkontrolle die gefahrenen Geschwindigkeiten zu messen, wobei insbesondere nochmals die Aufstellung einer stationären Anlage geprüft werden soll, die sowohl Rotlicht- als auch Geschwindigkeitsverstöße aufzeichnet. |
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