Drucksache - 0746/XIX  

 
 
Betreff: „Schluss mit Sonntagsreden!“ Ehrung für homophoben Kriegsminister in Tempelhof-Schöneberg beenden – Wirken von Karl Heinrich Ulrichs würdigen
Status:öffentlichAktenzeichen:23.10.2013
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
21.08.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
23.10.2013 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.08.2013. folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt noch vor der Sommerpause die Umbenennung der Einemstraße in Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße zu beschließen, so dass die Umbenennung drei Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt im September diesen Jahres in Kraft treten kann.

Damit soll der Beschluss 1300/XVIII der BVV Tempelhof.Schöneberg umgesetzt werden, unabhängig davon, wie der Bezirk Mitte mit seinem Teilstück der Einemstraße verfährt. Das Bezirksamt Mitte ist unverzüglich von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die Hausnummerierungen beider Straßenstücke bleiben davon unberührt.

Die Veröffentlichung im Amtsblatt hat unverzüglich zu erfolgen.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Wenn auch manche Terminvorgaben  schwierig oder im Einzelfall aus bestimmten Gründen zuweilen gar nicht eingehalten werden können: Das  Bezirksamt freut sich, dieses Mal die Zusage geben zu können, dass die Zeitvorgabe aus dem o.g. Beschluss  „noch vor der Sommerpause“ mit einer Veröffentlichung der Allgemeinverfügung „im Amtsblatt im September“ definitiv eingehalten wird.

 

Dabei muss das Bezirksamt bei der genannten Sommerpause natürlich von der des Jahres 2014 ausgehen, da der Beschluss erst nach der Sommerpause 2013

selbst erst (nämlich am 21.08.2013) gefasst wurde!

 

Ob es bis zum gewünschten und zugesagten Termin der verwaltungsmäßigen Erledigung dann aber auch tatsächlich zu einer rechtskräftigen Umbenennung der Einemstraße kommen wird, kann das Bezirksamt hingegen nicht verbindlich zusagen: Wenn gegen die Umbenennung aus der Bevölkerung, speziell von Anwohnerinnen und Anwohnern nämlich  Rechtsbehelfe (Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung; evtl. Klage gegen evtl. Widerspruchsbescheide) eingelegt werden sollten, verzögert sich die Angelegenheit. Das jedoch ist grundsätzlich gutes, rechtsstaatliches Prinzip, gestützt und geschützt durch das Verwaltungsrecht.

 

Zum derzeitigen Sachstand (September 2013) in der Umbenennungsangelegenheit informiert das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Die straßenbenennende Verwaltungsstelle in unserem Bezirk hat - in Federführung und in enger  Zusammenarbeit mit dem  zuständigen Bereich  des Nachbarbezirkes Mitte - die entsprechende Allgemeinverfügung für unseren Bezirk bereits an das Amtsblatt geschickt. Selbiges erfolgte seitens des Bezirkes Mitte für seinen Straßenteil. Nach den hier bekannten Redaktionsschlusszeiten und Veröffentlichungsterminen dürften die beiden Anzeigen im Amtsblatt für Berlin vom 13.09.2013 erscheinen.
  2. Als frühest möglicher Termin des Wirksamwerdens der Umbenennung (unter Wahrung der vorgegebenen 3-Monatsfrist im Falle von Umbenennungen und wieder unter der Voraussetzung, dass kein Rechtsbehelf eingelegt wird) ist in beiden Allgemeinverfügungen der 17.12.2013 genannt.
  3. Der frühest mögliche Termin zur Umsetzung der Umbenennung „vor Ort“, sprich: mit einer festlichen Eröffnung o.ä.  liegt somit  noch in diesem Jahr 2013, wieder mit der Einschränkung der Erlangung der Rechtskraft.  Das ist   – eventuellen Vorhaltungen bisher eher ungeduldiger Akteure vorbeugend – bei Kenntnis der Sach- und Rechtslage, angesichts der Beteiligung und Information der Anwohnerinnen und Anwohner im Rahmen  zweier öffentlicher Veranstaltungen  und nicht zuletzt unter Beachtung der besonderen Situation der Zuständigkeit von zwei Bezirken durchaus als  schnelle und zielgerichtete Verwaltungsarbeit zu würdigen.
 
 

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