Drucksache - 0746/XIX
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.08.2013. folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt noch vor der Sommerpause die Umbenennung der Einemstraße in Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße zu beschließen, so dass die Umbenennung drei Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt im September diesen Jahres in Kraft treten kann. Damit soll der Beschluss 1300/XVIII der BVV Tempelhof.Schöneberg umgesetzt werden, unabhängig davon, wie der Bezirk Mitte mit seinem Teilstück der Einemstraße verfährt. Das Bezirksamt Mitte ist unverzüglich von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die Hausnummerierungen beider Straßenstücke bleiben davon unberührt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt hat unverzüglich zu erfolgen.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Wenn auch manche Terminvorgaben schwierig oder im Einzelfall aus bestimmten Gründen zuweilen gar nicht eingehalten werden können: Das Bezirksamt freut sich, dieses Mal die Zusage geben zu können, dass die Zeitvorgabe aus dem o.g. Beschluss „noch vor der Sommerpause“ mit einer Veröffentlichung der Allgemeinverfügung „im Amtsblatt im September“ definitiv eingehalten wird.
Dabei muss das Bezirksamt bei der genannten Sommerpause natürlich von der des Jahres 2014 ausgehen, da der Beschluss erst nach der Sommerpause 2013 selbst erst (nämlich am 21.08.2013) gefasst wurde!
Ob es bis zum gewünschten und zugesagten Termin der verwaltungsmäßigen Erledigung dann aber auch tatsächlich zu einer rechtskräftigen Umbenennung der Einemstraße kommen wird, kann das Bezirksamt hingegen nicht verbindlich zusagen: Wenn gegen die Umbenennung aus der Bevölkerung, speziell von Anwohnerinnen und Anwohnern nämlich Rechtsbehelfe (Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung; evtl. Klage gegen evtl. Widerspruchsbescheide) eingelegt werden sollten, verzögert sich die Angelegenheit. Das jedoch ist grundsätzlich gutes, rechtsstaatliches Prinzip, gestützt und geschützt durch das Verwaltungsrecht.
Zum derzeitigen Sachstand (September 2013) in der Umbenennungsangelegenheit informiert das Bezirksamt wie folgt:
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