Das Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung ist eine Vereinbarung zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Die aktuelle Vereinbarung umfasst die Jahre 2022 bis 2026. Diese Fortsetzung des Bündnisses, welches zuvor bereits die Jahre 2018 bis 2021 umfasste, wurde im Oktober 2023 von allen Beteiligen bestätigt. Senat und Bezirke stimmen darin überein, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dringend benötigten Wohnungsneubau zu realisieren.
Für weitere Informationen: zur Pressemitteilung vom 12.10.2023
Die Eckpunkte der Bündnisse sind die Aktivierung bezirklicher Neubaupotentiale, die Vereinbarung ausgewählter Wohnungsneubauvorhaben sowie bezirksspezifischer Themen, die zügige Schaffung von Planungs- und Baurecht, die Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung sowie die Verbesserung der Mieterberatung in den Bezirken. Die Bündnisse enthalten neben den übergeordneten Vereinbarungen bezirksspezifische Projekte und Themen, um den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Bezirke besser gerecht zu werden.