Markthändlerinformationen

  • Antrag auf einen Marktstand

    PDF-Dokument (26.7 kB)

  • Teilnahmebestimmungen Wochenmarkt

    PDF-Dokument (120.0 kB)

Tageshändler

Tageshändler_innen melden sich bitte an den Markttagen 2 Stunden vor Marktbeginn bei dem/der Marktmeister_in vor Ort.

Auf- und Abbau

Mit dem Standaufbau darf erst nach Zuweisung durch die Marktaufsicht, jedoch frühestens 2 Stunden vor Marktanfang begonnen werden. Ein Aufbau darf nicht vor 6.00 Uhr erfolgen.

Der Abbau muss innerhalb von 2 Stunden nach Marktschluss beendet sein.

Müll

Jeder anfallende Müll muss vom verursachenden Markthändler selbst sachgerecht entsorgt werden. Der Standplatz ist vom Händler besenrein zu säubern.

Vor Ort zu beachten

Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes!

Halten Sie vor Ort Ihr Umsatzsteuerheft bzw. die Befreiungsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt bereit.

Die Verkaufseinrichtung muss mit einem gut sichtbaren Namensschild (Vor- und Zuname) versehen sein.