Einwohnerfragestunde

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1. Was ist die Einwohnerfragestunde?

Die §§ 48 und 49 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf legen fest, dass Bürgerinnen und Bürger zu Beginn der Sitzung der BVV und der meisten öffentlich tagenden Ausschüsse Fragen stellen können. Die Einwohnerfragestunde soll eine Gelegenheit bieten, Auskünfte einzuholen, Themen anzusprechen oder auf Vorgänge und Sachverhalte hinzuweisen.

Wem kann ich meine Fragen stellen?
Dies ist zwar die Einwohnerfragestunde der BVV und ihrer Ausschüsse. Dennoch können Sie Ihre Fragen nur an das Bezirksamt richten, also an die Bezirksbürgermeisterin oder den zuständigen Stadtrat / die zuständige Stadträtin, die an den Sitzungen teilnehmen.
D.h., in der Einwohnerfragestunde haben Sie nicht die Möglichkeit, die BVV oder die Fraktionen um eine Antwort oder um ihre Meinung zu bitten. Nehmen Sie dazu bitte direkt Kontakt mit den Fraktionen auf.

Zu welchen Themen können Fragen gestellt werden?
Es sollte sich um Fragen handeln, die in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamts fallen, also keine Angelegenheiten, die z.B. auf Landes- oder Bundesebene geregelt werden.
Der Bezirksverordnetenvorsteher kann Fragen, die dem nicht entsprechen, zurückweisen.

Müssen die Fragen oder Anliegen einen Bezug zur Tagesordnung der BVV bzw. des Ausschusses haben?
Nein, ein inhaltlicher Bezug zur Tagesordnung ist nicht erforderlich.

Wer kann sich zur Einwohnerfragestunde anmelden?
Jeder Einwohner des Bezirks kann sich für die Einwohnerfragestunde anmelden.

2. Wähle ich die Einwohnerfragestunde in der BVV oder in einem Ausschuss?

Soll ich mich für die Einwohnerfragestunde in der BVV oder in einem Ausschuss anmelden?
Das ist Ihnen überlassen.

In der Sitzung der BVV können Sie Ihre Fragen in Anwesenheit aller 55 Bezirksverordneten und des gesamten Bezirksamts (d.h. des Bezirksbürgermeisters und der Stadträte) vortragen. Entsprechend § 25 der Geschäftsordnung (“Die Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen”) sollten Sie nicht mehr als drei bis vier Fragen stellen. Hinzu kommen zwei Zusatzfragen, die sich für Sie z.B. aus der Antwort des Bezirksamts ergeben. Eine ausführliche Begründung oder Erörterung Ihres Anliegens ist nicht möglich, d.h., in der Sitzung der BVV können Sie nur Ihre Fragen stellen und die Antwort des Bezirksamts entgegennehmen.

In den Ausschusssitzungen ist in der Regel nur das jeweils zuständige Mitglied des Bezirksamts anwesend. Sie können hier jedoch nicht nur Fragen stellen, sondern auch Anliegen und Probleme vortragen, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallen. An der sich anschließenden Aussprache können sich neben dem zuständigen Mitglied des Bezirksamts auch alle Ausschussmitglieder beteiligen, so dass eine ausführlichere Erörterung Ihres Anliegens möglich ist.

Kann ich in der Einwohnerfragestunde nur Fragen stellen? Darf ich diese begründen?
In der BVV können Sie nur Ihre kurzgefassten Fragen stellen. Wenn die Fragen beantwortet sind, ist eine weitere Aussprache nicht möglich.

In den Ausschüssen können Fragen, Anliegen und Probleme ausführlicher angesprochen, begründet und erörtert werden.

Welcher Ausschuss ist für mein Anliegen zuständig?
Sollten Sie Zweifel haben, welcher Ausschuss für Ihr Anliegen zuständig ist, erkundigen Sie sich bitte beim BVV-Büro (Tel. 90 299 – 4010).

3. Wie verläuft die Einwohnerfragestunde?

Wem stelle ich meine Fragen?
Sie richten Ihre Fragen an das Mitglied des Bezirksamts, das für Ihr Anliegen zuständig ist.

Gibt es für meine Fragen eine Zeitbeschränkung?
In der Sitzung der BVV sind für die Einwohnerfragestunde 30 Minuten vorgesehen, die Sie sich ggf. mit anderen Bürgern teilen müssen, die ebenfalls Fragen an das Bezirksamt richten möchten.

In den Ausschusssitzungen dauert die Einwohnerfragestunde 15 Minuten, die Sie sich ggf. ebenfalls mit anderen Bürgern teilen müssen. Das Verfahren bestimmt der jeweilige Ausschuss im Einzelfall selbst.

Gibt es eine Aussprache nach der Beantwortung der Fragen?
In der Sitzung der BVV ist eine weitere Aussprache nicht vorgesehen, nachdem Sie von dem jeweils zuständigen Mitglied des Bezirksamts eine Antwort auf Ihre Fragen bzw. Zusatzfragen erhalten haben.

In den Ausschusssitzungen ist eine ausführlichere Erörterung Ihres Anliegens möglich. Zu beachten ist allerdings, dass hier die Einwohnerfragestunde 15 Minuten nicht überschreiten soll und in dieser Zeit evtl. auch andere Bürger Anliegen vortragen und Antworten erhalten möchten.

In welcher Reihenfolge werden die Fragesteller aufgerufen?
Die Fragesteller werden in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Anmeldung im BVV-Büro aufgerufen. Falls sich mehrere Fragesteller mit gleichen oder ähnlichen Fragen zum gleichen Thema anmelden, ist es möglich, dass sie vom Bezirksverordnetenvorsteher bzw. dem jeweiligen Ausschussvorsitzenden gebeten werden, diese in zusammengefasster Form von einem Sprecher vortragen zu lassen. Dies geschieht auch in Hinblick auf die zeitliche Beschränkung der Einwohnerfragestunde von 15 Minuten in den Ausschüssen und 30 Minuten in der BVV.

Kann auch jemand anderes die Fragen für mich stellen?
Bei einer nachvollziehbaren Begründung des Fragestellers, warum er die Fragen nicht selbst stellen möchte, können diese auch von einer Begleitperson vorgetragen werden.

Was ist, wenn ein Fragesteller nicht an der Einwohnerfragestunde teilnehmen kann?
Die Fragen können nicht vorgetragen werden. In diesem Falle wird empfohlen, einen Termin bei dem / der zuständigen Stadtrat/-rätin zu vereinbaren oder eine erneute Anmeldung zur Einwohnerfragestunde in der nächsten BVV bzw. der nächsten Sitzung des Ausschusses vorzunehmen.

Was passiert, wenn die Zeit zur Beantwortung der Fragen nicht ausreicht?
Fragen, die aus Zeitgründen während der Sitzung nicht mehr gestellt und beantwortet werden können, werden – in Anlehnung an die Bestimmungen der Geschäftsordnung der BVV – innerhalb von drei Wochen vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie können die Fragen aber auch in der nächsten Sitzung des Gremiums stellen.

4. Muss ich mich anmelden?

Muss ich mich zur Einwohnerfragestunde anmelden?
Muss ich meine Fragen zusammen mit der Anmeldung einreichen?
Mit einer Anmeldung soll dem zuständigen Mitglied des Bezirksamts die Möglichkeit gegeben werden, sich auf Ihre Fragen vorzubereiten und Ihnen eine qualifizierte Antwort zu geben.

Für die Plenumssitzung der BVV müssen Sie sich laut Geschäftsordnung mindestens fünf Werktage vor der jeweiligen Sitzung bis 9 Uhr anmelden, d.h. im Normalfall bis Freitag vor der BVV, 9 Uhr. Hierbei sind auch bereits die Fragen, die Sie entsprechend der Geschäftsordnung stellen können, im BVV-Büro einzureichen. Die beiden Zusatzfragen, die sich für Sie evtl. aus der Antwort des Bezirksamts ergeben, können während der Sitzung von Ihnen frei formuliert werden.

Für die Einwohnerfragestunde der Ausschusssitzungen ist eine Anmeldung nicht erforderlich. D.h., Sie können unangemeldet zur Sitzung erscheinen und nach Aufruf des Standardtagesordnungspunkts 1 – Einwohnerfragestunde – Ihre Fragen an das Bezirksamt richten.
Allerdings empfiehlt es sich auch hier, die Fragen einige Tage vorher im BVV-Büro einzureichen. Nur so kann sich das Bezirksamt auf ihre Fragen vorbereiten und Ihnen eine qualifizierte Antwort geben. Je konkreter Sie Ihre Fragen formulieren, desto genauer ist die Antwort, die das Bezirksamt Ihnen geben kann.

5. Wie und bis wann melde ich mich an?

Wann tagt der Ausschuss bzw. die BVV das nächste Mal, und wie melde ich mich dafür an?
Bevor Sie sich im BVV-Büro zur Einwohnerfragestunde eines Ausschusses anmelden, prüfen Sie bitte zunächst, wann dieser das nächste Mal zusammentritt. Dies kann fernmündlich geschehen (Tel. 90 299 – 4010) oder im Internet.

Im Internet geschieht dies in zwei Schritten:
Den Ausschusskalender für das ganze Jahr finden Sie hier. Hier können Sie feststellen, wann eine Sitzung turnusmäßig stattfinden müsste. Ob sie tatsächlich stattfindet (oder z.B. verschoben wird oder ausfällt), entscheidet sich ca. eine Woche vor dem Termin. Sobald Sie im Sitzungskalender die Tagesordnung für den von Ihnen gewählten Ausschuss finden, können Sie davon ausgehen, dass er tagt und sich mit dem unten stehenden Anmeldeformular für die Einwohnerfragestunde anmelden. Eine Anmeldung per Fax ist ebenfalls möglich (Fax: 90 299 – 4005).

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung in jedem Falle fünf Werktage vor der Sitzung der BVV bis 9.00 Uhr erfolgen muss, um eine qualifizierte Beantwortung Ihrer Fragen zu ermöglichen.

Obwohl für die Ausschusssitzungen eine Anmeldung nicht nötig ist, sollten Sie sich auch hier mindestens zwei Tage vorher im BVV-Büro mit Ihren Fragen anmelden. Nur so kann sich das Bezirksamt auf ihre Fragen vorbereiten und Ihnen eine qualifizierte Antwort geben.

Was passiert, nachdem ich mich z.B. per Email angemeldet habe?
Mit dem Eingang Ihrer Anmeldung im BVV-Büro sind Sie für die Einwohnerfragestunde vorgesehen und erscheinen zum vorgesehen Zeitpunkt, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte seien Sie – unter Beachtung von Parkplatzproblemen u.Ä. – rechtzeitig da, da die Einwohnerfragestunde stets am Anfang der Sitzung stattfindet und danach die übrige Tagesordnung abgearbeitet wird. Sitzungsbeginn von BVV und Ausschüssen ist im Normalfall 17.00 Uhr.

Falls es Ihnen nicht möglich ist, an einer Einwohnerfragestunde teilzunehmen, für die Sie sich angemeldet haben, bitten wir Sie, dies dem BVV-Büro mitzuteilen (Tel. 90 299 – 4010).

6. Wo tagen die BVV und die Ausschüsse?

Die BVV und alle Ausschüsse tagen in der Regel im Rathaus Zehlendorf, Kirchstraße 1/3, 14160 Berlin. Der genaue Raum ist als Teil der Tagesordnung (TO) im Sitzungskalender genannt. Sitzungsbeginn ist im Normalfall 17.30 Uhr.

7. Weitere Möglichkeiten, Ihr Anliegen vorzutragen

Außer in der Einwohnerfragestunde können Sie Ihr Anliegen auch schriftlich dem Bezirksverordnetenvorsteher vortragen, sich an die Fraktionen in der BVV Steglitz-Zehlendorf wenden, die Bürgersprechstunde der Stadträte nutzen oder die Ämter direkt kontaktieren.

8. Zur Anmeldung

Anmeldeformular zur Einwohnerfragestunde der BVV und der Ausschüsse.