Wem stelle ich meine Fragen?
Sie richten Ihre Fragen an das Mitglied des Bezirksamts, das für Ihr Anliegen zuständig ist.
Gibt es für meine Fragen eine Zeitbeschränkung?
In der Sitzung der BVV sind für die Einwohnerfragestunde 30 Minuten vorgesehen, die Sie sich ggf. mit anderen Bürgern teilen müssen, die ebenfalls Fragen an das Bezirksamt richten möchten.
In den Ausschusssitzungen dauert die Einwohnerfragestunde 15 Minuten, die Sie sich ggf. ebenfalls mit anderen Bürgern teilen müssen. Das Verfahren bestimmt der jeweilige Ausschuss im Einzelfall selbst.
Gibt es eine Aussprache nach der Beantwortung der Fragen?
In der Sitzung der BVV ist eine weitere Aussprache nicht vorgesehen, nachdem Sie von dem jeweils zuständigen Mitglied des Bezirksamts eine Antwort auf Ihre Fragen bzw. Zusatzfragen erhalten haben.
In den Ausschusssitzungen ist eine ausführlichere Erörterung Ihres Anliegens möglich. Zu beachten ist allerdings, dass hier die Einwohnerfragestunde 15 Minuten nicht überschreiten soll und in dieser Zeit evtl. auch andere Bürger Anliegen vortragen und Antworten erhalten möchten.
In welcher Reihenfolge werden die Fragesteller aufgerufen?
Die Fragesteller werden in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Anmeldung im BVV-Büro aufgerufen. Falls sich mehrere Fragesteller mit gleichen oder ähnlichen Fragen zum gleichen Thema anmelden, ist es möglich, dass sie vom Bezirksverordnetenvorsteher bzw. dem jeweiligen Ausschussvorsitzenden gebeten werden, diese in zusammengefasster Form von einem Sprecher vortragen zu lassen. Dies geschieht auch in Hinblick auf die zeitliche Beschränkung der Einwohnerfragestunde von 15 Minuten in den Ausschüssen und 30 Minuten in der BVV.
Kann auch jemand anderes die Fragen für mich stellen?
Bei einer nachvollziehbaren Begründung des Fragestellers, warum er die Fragen nicht selbst stellen möchte, können diese auch von einer Begleitperson vorgetragen werden.
Was ist, wenn ein Fragesteller nicht an der Einwohnerfragestunde teilnehmen kann?
Die Fragen können nicht vorgetragen werden. In diesem Falle wird empfohlen, einen Termin bei dem / der zuständigen Stadtrat/-rätin zu vereinbaren oder eine erneute Anmeldung zur Einwohnerfragestunde in der nächsten BVV bzw. der nächsten Sitzung des Ausschusses vorzunehmen.
Was passiert, wenn die Zeit zur Beantwortung der Fragen nicht ausreicht?
Fragen, die aus Zeitgründen während der Sitzung nicht mehr gestellt und beantwortet werden können, werden – in Anlehnung an die Bestimmungen der Geschäftsordnung der BVV – innerhalb von drei Wochen vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie können die Fragen aber auch in der nächsten Sitzung des Gremiums stellen.