Am 10. Oktober 1999 fanden letztmalig vor der Bezirksfusion in den Berliner Altbezirken Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte es eine vierjährige Wahlperiode gegeben, und die 23 Berliner Bezirksverordnetenversammlungen hatten jeweils 45 Mitglieder. Mit der Bezirksfusion am 1. Januar 2001 wurden die 23 Altbezirke zu 12 Fusionsbezirken zusammengeführt, deren Bezirksverordnetenversammlungen künftig (d.h. ab der 2. neuen Wahlperiode) jeweils nur noch 55 Mitglieder haben sollten. Die Wahlperiode wurde auf fünf Jahre verlängert.
Die BVV und die Bezirksfusion am 01.01.2001
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