Die Projektförderung wird in der Regel in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung durch das Bezirksamt gewährt. Die Träger sollten nach Möglichkeit einen angemessenen Eigenanteil erbringen. Die Antragsstellenden müssen versichern, dass das Projekt nicht aus anderen Quellen finanziert werden kann (ausgenommen ist eine im Finanzierungsplan vermerkte Ko-Finanzierung).
Förderaufruf Integrationsfonds 2025
Bezirklicher Integrationsfonds 2025: Förderung von Projekten zur Partizipation und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte
Frist zur Einreichung der Unterlagen: 28.10.2024
Im Jahr 2025 vergibt der Bezirk Steglitz-Zehlendorf Fördermittel für Projekte, die Partizipation und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte fördern. Die Gelder sind Teil des bezirklichen Integrationsfonds. Sie werden dem Bezirk durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) zur Verfügung gestellt. Der Aufruf zur Einreichung von Projektideen erfolgt unter Vorbehalt der Freigabe der finanziellen Mittel durch die Senatsverwaltung. Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage im Land Berlin können derzeit hierzu keinen verbindlichen Aussagen getroffen werden. Aktuelle Informationen folgen schnellstmöglich.
Ziele der Förderung sind die Stärkung und Weiterentwicklung bezirklicher Ankommens- und Willkommensstrukturen sowie die Unterstützung von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte vor Ort. Im Vordergrund steht dabei die lokale und bedarfsorientierte Stärkung der bezirklichen Strukturen.
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Um welche Art der Förderung handelt es sich?
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In welchem Zeitraum können die Projekte umgesetzt werden?
- Die Projekte können im Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2025 umgesetzt werden.
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Wer kann die Förderung beantragen?
Träger und Organisationen, die als juristische Person (z.B. eingetragener Verein, Stiftung, gGmbH ) organisiert sind.
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Welche Art von Projekten kann gefördert werden?
Die Förderung findet nur für einzelne, abgegrenzte Projektvorhaben statt. Die geplanten Maßnahmen müssen sich auf Steglitz-Zehlendorf konzentrieren, berlinweite Projekte sind nicht förderfähig.
Es können Projekte aus den folgenden Bereichen gefördert werden, die die Partizipation und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte stärken:
• Niedrigschwellige Beratung und Angebote zur Orientierung
• Sprache, Bildung und Qualifizierung
• Förderung der gesundheitlichen Stabilität
• Austausch und Begegnung vor Ort
• Empowerment und AntidiskriminierungDie Arbeitsweise in den Projekten sollte netzwerkorientiert sein und die enge Zusammenarbeit mit den Regelstrukturen verfolgen. Die Teams sollten – ausgerichtet an den Zielen des Projektes – möglichst mehrsprachig arbeiten oder ergänzende Möglichkeiten der Sprachmittlung einbeziehen sowie als Team vielfältig aufgestellt sein. Grundsätzlich sollen in allen Projekten Bedingungen geschaffen werden, um Teilhabe unabhängig von individuellen körperlichen Fähigkeiten, Herkunft, Religion und Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Sprache oder Alter zu ermöglichen.
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Wie können die Mittel beantragt werden?
- Zur Beantragung müssen eine Projektskizze und ein Finanzierungsplan eingereicht werden. Bei der Projektskizze müssen Sie neben der Ableitung des Handlungsbedarfs das geplante Projekt beschreiben: Welche Ziele verfolgen Sie? Mit welchen Maßnahmen sollen diese erreicht werden sollen und welche Menschen (Zielgruppen) möchten Sie mit Ihrem Projekt ansprechen? Zusätzlich müssen im Antrag Angaben zu Kooperationspartner*innen, der Vernetzung im Sozialraum und Querschnittsthemen gemacht werden.
Im Finanzierungsplan müssen Sie eintragen, wie viel Geld Sie und wofür Sie das Geld benötigen. - Für die Beantragung müssen die Antragsvorlagen genutzt werden, die weiter unten zum Download bereitstehen. Diese müssen ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
- Zur Beantragung müssen eine Projektskizze und ein Finanzierungsplan eingereicht werden. Bei der Projektskizze müssen Sie neben der Ableitung des Handlungsbedarfs das geplante Projekt beschreiben: Welche Ziele verfolgen Sie? Mit welchen Maßnahmen sollen diese erreicht werden sollen und welche Menschen (Zielgruppen) möchten Sie mit Ihrem Projekt ansprechen? Zusätzlich müssen im Antrag Angaben zu Kooperationspartner*innen, der Vernetzung im Sozialraum und Querschnittsthemen gemacht werden.
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Bis wann und wie können Anträge eingereicht werden?
- Die Frist zur Beantragung der Mittel ist der 28.10.2024.
- Bitte übersenden Sie die folgenden Dateien digital an integration@ba-sz.berlin.de
(Betreff: Antragsunterlagen Integrationsfonds 2025 [Name Einrichtung, Kurztitel der beantragten Maßnahme]):
1. Am PC ausgefülltes Antragsformular (PDF-Datei ohne Unterschrift, kein Scan)
2. Alle benötigten Anlagen zusammengefügt in einer PDF-Datei (max. 3 MB):
• Finanzierungsplan (s. Vorlage zum Download)
• Kopie der Satzung bzw. des Gesellschaftervertrages
• Kopie des Auszuges aus dem Vereinsregister bzw. Handelsregister
• Kopie des Freistellungsbescheides des Finanzamtes (nicht älter als 3 Jahre)
• Vollmacht im Falle der Bestellung besonderer Vertreter*innen
• Bei Projekten über 25.000,- EUR: Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung (LGV) (siehe Vorlage zum Download)
Bitte drucken Sie darüber hinaus das ausgefüllte Antragsformular aus und senden es mit der/n Unterschrift/en der zur rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Person/en in einfacher Ausführung mit allen Anlagen per Post an:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Integrationsbüro
Katrin Geenen
IB(V)/IB2
14160 Berlin -
Entscheidung über die Förderung
- In den Auswahlprozess werden verschiedene Akteur*innen unterschiedlicher Ebenen des Bezirksamtes einbezogen. Die finale Entscheidung erfolgt über das Bezirksamtskollegium.
- Ein Anspruch der Antragsteller*innen auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Falls dem Antrag durch das Bezirksamtskollegium und durch die Senatsverwaltung zugestimmt wird, erhalten die Antragssteller*innen die Förderung per Zuwendungsbescheid. Weitere Einzelheiten werden im Zuwendungsbescheid geregelt. Bei Ablehnung des Antrages erfolgt eine formlose Mitteilung.
- Die Entscheidung über einen Förderantrag kann folgendermaßen ausfallen:
• Zustimmung
Weiterleitung der Entscheidung an die Senatsverwaltung; Zuwendungsbescheid.
• Zustimmung unter Auflagen
Rückgabe an Antragssteller*in mit Kriterien zur Überarbeitung; danach ggf. Weiterleitung der Entscheidung an die Senatsverwaltung sowie ggf. Zuwendungsbescheid.
• Ablehnung
Ablehnung des Antrages ohne Begründung.
Wenn Sie Fragen zum Antrag haben, können Sie sich per Mail oder per Telefon beim Integrationsbüro melden: integration@ba-sz.berlin.de oder 030 90299-5424
Bewerbungsunterlagen
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Antragsformular Integrationsfonds 2025
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Vorlage Finanzierungsplan 2025
Bezirksbeauftragte für Partizipation und Integration
Postanschrift:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
14160 Berlin
Verkehrsanbindungen
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Bus